Sparer und Anleger mit Konten bei unterschiedlichen Banken sollten mit Beginn des neuen Jahres ihre Freistellungsaufträge überprüfen. Durch Zinserträge oder Verluste kann es sinnvoll sein, die Aufteilung der Freistellungsaufträge neu zu regeln.
Der Auftrag an die jeweilige Bank ist rechtzeitig, also noch vor der ersten Zinsgutschrift, zu stellen. Da viele Banken beispielsweise Tagesgeldkonten mit monatlicher Zinsgutschrift anbieten, muss der Freistellungsauftrag bereits im Januar angepasst werden.
Freistellungsaufträge können jederzeit von Bankkunden geändert werden. In der Regel ist die schriftlich (Post oder Fax), teilweise auch online möglich. Der Sparerfreibetrag beträgt auch 2010 801,- Euro pro Person. Bei Verheirateten verdoppelt sich diese Summe.

BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr