Investoren, Banken und Finanzminister im Visier des Bundestages. Ein achtköpfiger Untersuchungsausschuss soll klären, warum von 1999 bis 2012 sogenannte Cum/Ex-Geschäfte in Deutschland möglich waren. Bei diesen Geschäften mittels Leerverkäufen entstand für den Fiskus ein geschätzter Schaden von rund zwölf Milliarden Euro, teilte der Deutsche Bundestag mit.
Es geht bei den Cum/Ex-Geschäften um Aktiendeals rund um die Dividenzahlungen. Diese Deals oder auch Dividendenstripping selbst sind nicht illegal oder führen automatisch zur Steuerhinterziehung. Dahinter stecken ausgefeilte Pläne von Finanzinstituten, die ihren wohlhabenden Kunden mehr Gewinne einbringen wollen.
Bei den illegalen Cum-Ex-Deals wechselt eine Aktie mittels Leerverkäufen innerhalb kürzester Zeit mehrere Eigentümer – und zwar kurz vor einem Dividendentermin und kurz danach. Hierbei erheben gleich mehrere Aktionäre einen Anspruch auf eine Steuergutschrift – der Inhaber der Aktie und der Käufer des Leerverkaufs. Der Fiskus erstattete also zehn Jahre lang mehr Steuern als er durch die Kapitalertragssteuer eingenommen hatte.
Mehr als 100 Geldhäuser und Fondsmanager sollen an dem Wertpapierskandal beteiligt sein. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen dazu laufen schon lange auf Hochtouren. Finanzinstitute, die sich freiwillig wegen der Cum-Ex-Geschäfte anzeigten, kamen mit relativ milden Strafen davon. So soll die HypoVereinsbank (HVB) nur ein Bußgeld von 9,8 Millionen Euro gezahlt haben. Erst kürzlich musste die deutsche Tochter der kanadischen Maple Bank wegen drohender Überschuldung schließen. Der Fiskus hatte wegen der Cum/Ex-Geschäfte Steuern in Millionenhöhe eingefordert.
Der neue Bundestags-Untersuchungsausschuss will nun unter anderem klären, wer die Verantwortung für die nicht erfolgte Unterbindung der Cum/Ex-Geschäfte trug. Daher sollen auch alle deutschen Finanzminister seit 1999 vorgeladen und gehört werden. Ebenso die früheren Chefs der Börsenaufsichtsbehörde BaFin sowie weitere Vertreter aus Behörden und der Finanzbranche.
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