Bankkunden, die eine Festanlage besitzen, können sich jetzt ihren Zinsertrag sichern. Daran erinnert der Bundesverband deutscher Banken.
Bei vielen Geldanlagen erhalten die Sparer ihre Zinsgutschrift am Ende des Jahres. Bei Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist (zum Beispiel Festgeldkonto) können Bankkunden diese in der Regel bis Ende Februar abheben. Nach dieser Frist schreibt die Bank die Zinsen dem fest angelegten Betrag gut.
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