Fehler in den Beratungsprotokollen vieler Banken hat die Finanzaufsicht BaFin festgestellt. Eine Markterhebung der Behörde ergab, dass vor allem die Wünsche der Kunden immer noch nicht so aufgezeichnet werden, wie das der Gesetzgeber vorgesehen hat. Für die Angaben zu den Wünschen und zur Situation des Kunden sehen die Beratungsprotokolle meist nur Textbausteine vor, die ausgewählt werden können, kritisiert die BaFin. Nötig wären jedoch Freitextfelder, in denen Kundenberater die Anlageziele und Voraussetzungen ihrer Kunden notieren können.
Freitextfelder in Bank-Vordrucken werden nicht genutzt
Verbesserungsbedarf sieht die BaFin aber auch bei denjenigen Instituten, deren Protokollvordrucke über Freitextfelder verfügen. Denn in rund zwei Drittel der ausgewerteten Protokolle wurden diese Freitextfelder nicht genutzt. In diesem Zusammenhang stellte die BaFin auch fest, dass die Unterlagen zur Schulung der Mitarbeiter wenig praktische Beispiele für die Dokumentation individueller Angaben des Kunden enthielten.
Banken fordern Unterschrift des Kunden
Die Markterhebung zeigte zudem, dass die Mehrheit der befragten Geldhäuser verlangten, dass der Kunde das Beratungsprotokoll unterschreibt. Ein Viertel der Institute gehe sogar so weit, die Ausführung des Wertpapiergeschäfts abzulehnen, wenn der Kunde nicht unterschreibt, teilt die BaFin mit. Tatsächlich muss jedoch nur der Berater unterschreiben. Die BaFin will die Ergebnisse ihrer Markterhebung mit den Bankenverbänden besprechen und bei den betroffenen Instituten auf schnelle Verbesserungen drängen. Insgesamt stellte die Behörde bei 15 Banken und 37 Finanzdienstleistungsunternehmen Mängel an den Beratungsprotokollen fest.
Banktip-Stichprobe: Kein Protokoll fehlerfrei
Ein ähnliches Bild hatte auch das Finanzportal Banktip.de bei einer Stichprobe festgestellt. Die Redakteure hatten Berliner Filialen von sechs Kreditinstituten besucht und sich testweise beraten lassen. Die Beratungsprotokolle hatte Banktip.de einem Fachanwalt vorgelegt. Ergebnis: Kein Protokoll war fehlerfrei.