Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Doch auch mit diesem Dokument lassen sich Verwandte nicht ohne weiteres enterben. Daran erinnert der Versicherer ARAG.
Mit einem Testament regeln Erblasser ihren Nachlass. Bei den direkten Nachkommen können sie das Erbe nicht vollständig streichen, sondern lediglich reduzieren. Zu diesem Personenkreis zählen Kinder oder Enkel. Diesen steht ein Pflichtteil des Erbes zu, was der Hälfte des gesetzlichen Erbteils entspricht.
Auch Ehepartner erben automatisch. Dies regelt allerdings das Ehegattenerbrecht.
Lesen Sie dazu den Ratgeber "Testament & Co: So vererbt man richtig"
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