Wer außerhalb der gesetzlichen Erbfolge vererben will, sollte ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen. Dies empfiehlt sich besonders für unverheiratete Paare, die sich gegenseitig beerben möchten. Darauf macht die Postbank aufmerksam.
Ein Testament ist besonders für unverheiratete Paare sinnvoll. Liegt nach dem Tod des Partners nämlich kein entsprechendes Schriftstück vor, erben laut gesetzlicher Erbfolge zunächst die Familienangehörigen. Gleichgeschlechtliche Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind dagegen mit Ehepaaren im Erbrecht gleichgestellt.
Der Erbvertrag
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit eines Erbvertrags. Dies ist ein Vertrag zwischen zwei oder mehreren Personen, in dem sie gemeinsam Verfügungen über das Erbe treffen. Im Gegensatz zum Testament können Betroffene die Bedingungen jedoch nicht einseitig ändern.
Testament bei jedem Dritten
Nur knapp ein Drittel der Befragten hat bereits ein Testament aufgesetzt, ergab eine Studie im Auftrag der Postbank. Ein Testament kann handschriftlich oder notariell aufgesetzt werden. Damit es nicht seine Gültigkeit verliert, müssen Erblasser allerdings bestimmte Regeln beachten.
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