Ein "worst-case"-Szenario bedeutet keine Mindestrendite. Zu diesem Urteil gelangte laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) das Oberlandesgericht Köln (Az.: 20 U 48/13).
In dem konkreten Fall klagte ein Anleger. Dieser schloss eine fondsgebundene Lebensversicherung ab. Die Fonds gehörten zu einer britischen Kapitallebensversicherung und einer US-amerikanischen Risikolebensversicherung. Der Anleger klagte nun gegen seine Berater, da diese ihn fehlerhaft beraten hätten.
Das Gericht urteilte laut dem VZBV nun gegen den Anleger. Eine fehlerhafte Beratung habe nicht vorgelegen. Der Begriff "worst-case" (deutsch: im schlimmsten Fall) sei nicht als "garantieartige Zusage zu verstehen, nach der ein Verlust nicht eintreten könne." Vielmehr handele es sich dabei um eine Prognose. Weiterhin habe der Berater die Broschüre der Anlage mit dem Kläger komplett durchgesprochen. Die Aussage des Klägers, dass das Risiko verharmlost und nicht ausreichend erklärt wurde, konnte das Gericht nicht überzeugen.
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