Die Commerzbank darf jetzt Öffentliche Pfandbriefe und Schiffspfandbriefe begeben. Grund ist die Abgeschlossene Verschmelzung der Deutschen Schiffsbank auf die Commerzbank. Pfandbriefe gelten als wichtige Instrumente der Banken zur Refinanzierung.
Die Commerzbank kann ab sofort auch Öffentliche Pfandbriefe und Schiffspfandbriefe für die besicherte Refinanzierung nutzen. Die Möglichkeit erhielt sie mit der Übernahme der Deutschen Schiffsbank. Das teilt die Commerzbank mit. Öffentliche Pfandbriefe sind Forderungen gegen die öffentliche Hand. Bekannt sind sie auch unter ihrem früheren Namen "Kommunalobligationen".
Die Verschmelzung der Deutsche Schiffsbank AG auf die Commerzbank AG ist am 22. Mai erfolgt. Die Commerzbank ist damit Rechtsnachfolger der Schiffsbank. Zu diesem Zeitpunkt habe man von der Finanzaufsicht BaFin auch die Erlaubnis zur Begebung von Öffentlichen Pfandbriefen und Schiffspfandbriefen erhalten, teilt die Commerzbank mit.
Der Markenauftritt der Deutschen Schiffsbank wird durch den Markenauftritt der Commerzbank abgelöst. Die Bank selbst soll nach Angaben der Commerzbank noch bis Ende Juni als Geschäftsfeld erhalten bleiben. Zum 1. Juli soll sie dann im Geschäftsfeld "Real Estate and Ship Finance" aufgehen.
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