Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt erneut in Sachen OMT-Programm der Europäischen Zentralbank (EZB). Es liegen vier Verfassungsbeschwerden vor, verbunden mit der Frage, ob EZB-Chef Mario Draghi seine Kompetenzen überschreitet, wenn er zur Beruhigung der Finanzmärkte notfalls unbegrenzt Staatsanleihen kaufen will.
Es geht um die Euro-Rettungspolitik der EZB. Was ist erlaubt und was geht zu weit? Im Sommer 2012 kündigte EZB-Chef Draghi an, notfalls unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenstaaten zu kaufen. Das sogenannte OMT-Programm hinter dem sich Offenmarktgeschäfte über Staatsanleihen verbergen, rief die EZB-Kritiker auf den Plan. Wobei die alleinige Ansage von Draghi bereits die Finanzmärkte beruhigt hatte.
Der Streit landete 2013 vor dem Europäischen Gerichtshof. Heraus kam ein Freifahrtschein für die EZB. So erklärten die Luxemburger Richter diese Anleihenkäufe durchaus für rechtmäßig. Der Ankauf von Staatsanleihen drückt die Zinslast des krisengebeutelten Staates, der dadurch zahlungsfähig bleibt.
Die Kläger wollen mit ihren Verfassungsbeschwerden von den Karlsruher Richtern ein Stoppschild für die EZB erreichen. Für Deutschland sollen deutsche Gerichte Recht sprechen. Und die EZB würde mit solchen Aussagen in die Souveränität der Euro-Staaten eingreifen.
Bereits im Jahr 2012 reichte der Verein "Mehr Demokratie" mit 37.000 Unterstützern die größte Verfassungsbeschwerde Deutschlands unter dem Titel "Europa braucht mehr Demokratie" in Karlsruhe ein. Sie bezieht sich auf die Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), den Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (Fiskalvertrag) und das OMT-Programm.
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