Am Donnerstagabend hat der Bundestag mit der Mehrheit von Union und FDP eine Bankenabgabe sowie ein spezielles Insolvenzverfahren für Großbanken beschlossen. Zudem wurde die Haftung von Bankmanagern ausgeweitet und die Gehälter von Mitarbeitern in staatlich gestützten Banken gedeckelt. Das berichtet die "Frankfurter Rundschau".
Zwangsabgabe für Banken
Auf Grundlage des sogenannten Restrukturierungsgesetz soll ein neuer Krisenfonds in Höhe von 70 Milliarden Euro über mehrere Jahre aufgebaut werden, in denen alle deutschen Banken einzahlen müssen. Die Zwangsabgabe soll sich an Größe, Risikoausrichtung und Verflechtung der Bank ausrichten. Der Fonds soll in die Krise geratene Banken unterstützen und als Sondervermögen außerhalb des Bundeshaushalts von der Finanzmarktstabilisierungsanstalt verwaltet werden.
Noch vor einer drohenden Insolvenz sollen Banken saniert werden
Kriselnde Banken sollen noch rechtzeitig vor der Insolvenz saniert werden. Dazu kann die Bankenaufsicht den Kreditinstituten einen Sanierungsberater an die Seite stellen, mit dessen Unterstützung die Bank eine drohende Insolvenz in Eigenregie abwenden soll. Bei Großbanken kann der Staat sogar ein "Reorganisationsverfahren" einleiten und systemrelevante Teile des Instituts ausgliedern.
Gehälter von Mitarbeiter in staatlich gestützten Banken gedeckelt
Mitarbeiter in staatlich gestützten Banken sollen künftig höchstens ein Gehalt von 500.000 Euro jährlich erhalten. Bei Banken, an denen der Staat mit mindestens 75 Prozent beteiligt ist, werden variable Vergütungen wie Boni komplett gestrichen. Zudem soll die Geschäftsführung einer Bank bei Pflichtverletzungen künftig zehn Jahre lang haftbar sein. Bislang haften Bankmanager lediglich fünf Jahre für Verfehlungen.
Stimmt der Bundesrat dem Restrukturierungsgesetz zu, treten die neuen Regelungen 2011 in Kraft. Der aktuelle Bankenrettungsfonds wird dann ersetzt.