Die Bundesregierung macht Ernst mit einer Bankenabgabe. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach die Finanzinstitute die Risiken und Kosten künftiger Bankenkrisen selbst tragen müssen. Dies soll über eine jährliche Bankenabgabe geschehen.
Die Höhe des Aufkommens wird jedes Jahr bestimmt: abhängig vom jeweiligen Geschäftsvolumen, der Größe und Vernetzung des jeweiligen Instituts. Die Zahlungen gehen an einen Restrukturierungsfonds, den die Finanzaufsicht BaFin verwalten soll. Im Krisenfall sollen diese Mittel eingesetzt werden, um Geschäftsteile einer systemrelevanten Bank zu stabilisieren, die auf eine Brückenbank ausgegliedert wurden.
Insolvenz für nicht systemrelevante Banken
Wird eine Bank nicht als systemrelevant eingestuft, dann soll sie in die Insolvenz geführt werden. Hierfür will die Bundesregierung ein besonderes Insolvenzverfahren einführen. Das Verfahren ermöglicht, systemrelevante Geschäftsbereiche auf eine "Brückenbank" auszugliedern und zu sanieren. Die übrigen Geschäftsteile lassen sich dann über ein herkömmliches Insolvenzverfahren abwickeln.
Dazu werden die Eingriffsrechte der staatlichen Bankenaufsicht erweitert. Die Bafin soll frühzeitig Sanierungsschritte der Kreditinstitute fordern und durchsetzen können. Im Notfall soll sie solche Maßnahmen auch ohne Zustimmung der Eigentümer ergreifen können.
Kritik an der Bankenabgabe
Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) sieht seine Mitgliedsinstitute durch die Bankenabgabe zu Unrecht belastet. Es gebe nach wie vor keinen überzeugenden Grund, Genossenschaftsbanken zu einer Sonderabgabe für Risiken von systemrelevanten Banken heranzuziehen.
Von regional aufgestellten Volks- und Raiffeisenbanken gehe kein Systemrisiko aus. Zudem seien die Genossenschaftsbanken durch ihre gruppeneigenen Sicherungseinrichtungen ausreichend abgesichert. Der BVR schlägt vor, die Bankenabgabe erst ab einer Bilanzsumme von mindestens 10 Milliarden Euro zu erheben.
Der Bundesverband deutscher Banken kritisiert, dass nur Banken die Bankenabgabe zahlen sollen. Wenn, dann sollte die Abgabe alle Finanzmarktteilnehmer umfassen, also auch Hedge Fonds und Versicherungsgesellschaften.
Foto: © Roman Levin/FOTOLIA
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