Banken dürfen künftig keine Pauschalgebühren für für das Versenden einer Transaktionsnummer (TAN) per SMS verlangen. Bankkunden müssen nicht mehr für jede smsTAN eine Gebühr bezahlen, sondern nur dann, wenn tatsächlich eine Überweisung beim Online-Banking ausgeführt wurde.
In dem Fall hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen die Kreissparkasse Groß-Gerau verklagt. Dort kostete das Online-Konto zwei Euro im Monat. Jede SMS-TAN sollte noch einmal zehn Cent kosten.
Aus Sicht der Verbraucherschützer ist das aber eine Leistung, die nicht extra vergütet werden darf. Gegenüber dem ARD-Morgenmagazin sagte dazu Frank-Christian Pauli vom Verbraucherzentrale Bundesverband: „Wenn man so etwas auch noch bezahlen muss, dann ist das, als wenn man ein Hotelzimmer mietet, aber jedes Mal, wenn man den Schlüssel umdrehen möchte, noch mal zehn Cent in die Tür einwerfen soll.“
Das Urteil stellt einen Kompromiss dar. Verbraucher dürfen einerseits nicht zur Kasse gebeten werden, wenn keine Überweisung getätigt wird, andererseits können die Banken Gebühren für eine erbrachte Dienstleistung verlangen. Unklar ist noch, inwieweit die Banken nachvollziehen können, ob eine TAN tatsächlich genutzt wurde. Können sie es nicht, könnte das Urteil Anpassungen der Systeme notwendig machen.