Untreuevorwürfe mit einem Volumen von rund 147 Millionen Euro: Die 8,5 Jahre Haft für Ex-Chef Heinrich Maria Schulte vom Bankhaus Wölbern vor dem Hamburger Landgericht sind jetzt rechtkräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnte eine Revision in einem der größten deutschen Wirtschaftsprozesse ab.
Der Richter am Hamburger Landgericht sah es im April 2015 als erwiesen an, dass Schulte von 2011 bis 2013 vorsätzlich rund 147 Millionen Euro aus 31 geschlossenen Immobilienfonds von Wölbern Invest entnommen und zweckwidrig verwendet hatte. Rund 50 Millionen Euro davon seien in den privaten Bereich des Fondshauschefs geflossen. Insgesamt ging es um 327 Einzelfälle und rund 30.000 betroffene Anleger der Wölbern Invest.
Als Medizinprofessor hatte Schulte 2006 das auf Immobilienfonds spezialisierte Bankhaus Wölbern gekauft. 2007 hatte dieser den Emissionshausbereich Wölbern Invest abgespalten. Als Chef dieses Bereiches soll Schulte laut Anklage nach und nach die Konten geplündert haben, um unter anderem auch seine Medizinvorhaben zu finanzieren.
Ex-Bankhauschef Schulte war sich vor Gericht keiner Schuld bewusst. Seine Anwälte forderten einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hingegen wollte 12 Jahre Haft. Damit fiel das Urteil von 8,5 Jahren Haft sogar milde aus. Zum Vergleich: Im Steuerhinterziehungsfall von Uli Hoeneß über rund 28,5 Millionen Euro gab es eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten. Das Gericht begründete das Urteil auch damit, dass Hoeneß geständig war, seine Schuld anerkannte und Reue zeigte. Schulte sitzt inklusive der Untersuchungshaft derzeit bereits seit 28 Monaten hinter Gittern.
Der BGH hat die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet verworfen (5 StR 460/15). Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist damit rechtskräftig (AZ.: 630 KLs 1/14).
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