Um die Einlagensicherung in Deutschland zu verbessern, hat das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen. Der Entwurf beinhaltet Änderungen des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes. Das berichtet das Bundesministerium für Finanzen (BmF).
Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz ist wichtiger Baustein zur Stärkung des Vertrauens in das deutsche Kredit- und Wertpapierwesen: Mit dem neuen Gesetzentwurf soll eine Änderung der EU-Einlagensicherungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden.
Aufgrund der weltweiten Finanzkrise hatten sich das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union im Dezember 2008 auf eine Änderung der EU-Einlagensicherungsrichtlinie von 1998 geeinigt. Spätestens ab dem 30. Juni 2009 soll die Mindestdeckung für Einlagen auf 50.000 Euro angehoben und die bisherige Selbstbeteiligung von Anlegern in Höhe von 10 Prozent abgeschafft werden.
Ab dem 31. Dezember 2010 ist eine weitere Anhebung auf 100.000 Euro und eine Verkürzung der Auszahlungsfrist auf höchstens 30 Arbeitstage vorgesehen.
Die Bundesregierung hatte im Oktober 2008 angekündigt, Vorschläge zur Verbesserung der Einlagensicherung zu entwickeln und die Regelungen zur Finanzierung der Entschädigungseinrichtungen konkreter auszugestalten.
Leistungsstarke Entschädigungseinrichtungen sind ein wichtiger Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland. Vor diesem Hintergrund enthält der vorliegende Gesetzentwurf verbesserte Regelungen zur Früherkennung von Risiken und der Schadensprävention durch die Entschädigungseinrichtungen.
Der "Gesetzentwurf zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze" wurde vom Bundesfinanzministerium vorgelegt.
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