Der Bankenverband erhöht den Streitwert für Ombudsleute auf 10.000 Euro. Bisher lag dieser bei 5.000 Euro.
Ab dem 1. Januar 2015 können Ombudsleute des Bankenverbandes auf einen höheren Streitwert zugreifen. Dieser wird von 5.000 auf 10.000 Euro erhöht. "Die Verpflichtung der Banken, Entscheidungen der Ombudsleute bis zu einer bestimmten Höhe umzusetzen, ist für die Kunden wichtig", sagt Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes Michael Kemmer. "Darin sind wir uns mit den Verbraucherschutzorganisationen einig."
Der Bankenverband zieht zudem Bilanz bei Beschwerden. Demnach seien die Beschwerden bei den privaten Banken im Vergleich zur "Hochphase der Finanzmarktkrise" rückläufig. So gingen 2013 insgesamt 6.551 Fälle bei der Kundenbeschwerdestelle ein. 2011 seien dies noch 8.268 Beschwerden gewesen. Die meisten Beschwerden im vergangenen Jahr gingen dabei um Wertpapiergeschäfte (2.400 Fälle) und Kreditgeschäfte (2.350 Beschwerden).
Weniger Beschwerden beim Jedermann-Girokonto
Nach Angaben des Bankenverbandes seien die Beschwerden für das Girokonto für jedermann zurückgegangen. "Dies bestätigt, dass auch die freiwillige Selbstverpflichtung der Deutschen Kreditwirtschaft, jedem Verbraucher ein Guthabenkonto zur Verfügung zu stellen, greift", erklärt Kemmer.
Auch verweist der Bankenverband auf künftige gesetzliche Änderungen. Demnach soll die EU-Bankkonten-Richtlinie das "Basiskonto" EU-weit einheitlich regeln. Auch erhält das außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren rechtsverbindliche Vorgaben durch die EU. Laut dem Bankenverband müssen diese bis Juli 2015 in deutsches Recht umgesetzt werden.