Die Bundesregierung will die Finanzberater kontrollieren. Bestehen Zweifel an der Qualifikation eines Beraters, kann er zwei Jahre lang die Beratungstätigkeit untersagt bekommen. Wie das Bundesfinanzministerium mitteilte, soll die Vorschrift Teil eines geplanten Gesetzes zum Anlegerschutz sein.
Die Finanzaufsicht BaFin soll Daten zu Anlageberatern, Verantwortlichen für den Vertrieb und sogenannten Compliance-Beauftragten von Banken und Sparkassen in einer nichtöffentlichen Datenbank sammeln. Die Finanzunternehmen sind verpflichtet, die angestellten Personen bei der BaFin zu melden und deren Qualifizierung offen zu legen.
Wenn die BaFin schwerwiegende Verstöße bei einem einzelnen Berater sieht, kann sie verlangen, dass dieser bis zu zwei Jahre nicht mehr in der Anlageberatung tätig werden darf. Bis es soweit ist, kann es noch etwas dauern. Zunächst muss das Gesetz verabschiedet werden. Die Vorschriften für die Datenbank sollen erst 12 Monate nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten.
Die Bundesregierung will außerdem Finanzinstitute verpflichten, ihren Kunden mit jedem Produkt einen „Beipackzettel“ zur Verfügung zu stellen. In diesem Produktinformationsblatt soll ein Kunde kurz und verständlich nachlesen können, was die Produkte auszeichnet, die ihm aktiv zum Kauf angeboten wurden: Um welchen Produkttyp handelt es sich? Welche Risiken nimmt man in Kauf? Welche Erträge bringt die Anlage und was kostet sie?
Weiterhin soll das Gesetz zu mehr Stabilität bei offenen Immobilienfonds beitragen. Das soll über neue Haltefristen und einen Abschlag bei schnellem Wiederverkauf geschehen. Neue Melde- und Veröffentlichungspflichten sollen heimliche Firmenübernahmen erschweren.
Foto: © James Steidl/FOTOLIA
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