Das Beratungsprotokoll schützt die Banken, aber nicht die Kunden vor Falschberatung. Das ergab eine Untersuchung der Verbraucherzentralen sowie des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv), bei der 61 Beratungsprotokolle aus dem Bankentest der Stiftung Warentest ausgewertet wurden.
Demnach wiesen alle Protokolle Mängel bei der Erfassung der finanziellen Verhältnisse des Anlegers und dessen Risikobereitschaft auf. In keinem Fall wurde aussagekräftig erfasst, ob der Anleger die finanziellen Möglichkeiten hat, das gewünschte Risiko einzugehen. Auch die Provision, die die Bank für die Vermittlung der Geldanlage erhält, wurde in keinem der Protokolle offengelegt.
Das Anlageziel wurde bei den wenigsten Protokollen vollständig erfasst (59 Fälle), ebenso wenig wie die Kenntnisse und Erfahrungen der Anleger mit Finanzgeschäften (59 Fälle). Darüber hinaus wurden Produktempfehlungen nicht aussagekräftig begründet (58 Fälle).
Banken wollen mit Protokoll ihre Haftung verringern
Dagegen versuchen die Banken laut Verbraucherschützer mit den Protokollen, ihr Haftungsrisiko zu minimieren. Fast alle Protokolle enthielten Klauseln zur pauschalen Haftungsfreizeichnung. Damit erfüllen die Beratungsprotokolle nach Auffassung der Verbraucherzentralen nicht die gesetzlichen Anforderungen.
"Mehr Sorgfalt in der Finanzvermittlung wird es nur geben, wenn die Anbieter fürchten müssen, für Falschberatungen auch belangt zu werden", sagte der Vorstand des vzbv, Gerd Billen und appellierte an das Bundesfinanzministerium und die Finanzaufsicht, einen einheitlichen und verbindlichen Standard für die Beratungsprotokolle vorzugeben.
Foto: © Andrzej Bardyszewski/FOTOLIA
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