Provisionsverbot und Trennung zwischen Honorar-Anlageberatung und Provisionsberatung - diese Themen werden immer wieder zum Streitthema bei Geldanlagen und Versicherungen. Das Fachmagazin "AssCompact" sprach mit dem Vorsitzenden des Berufsverbands deutscher Honorarberater.
Der Vorsitzende des Berufsverbands deutscher Honorarberater, Karl Matthäus Schmidt, wünscht sich ein Provisionsverbot. Bei der Provisionsberatung erhalten die Vermittler Provisionen, wenn sie Produkte an Kunden verkaufen. Das Beratungsmodell steht oft in der Kritik von Verbraucherschützern. Den Vermittlern wird vorgeworfen, für sie vorteilhafte Produkte zu verkaufen, statt auf das Wohl der Verbraucher zu achten. Bei der Honorarberatung dagegen bezahlt der Verbraucher den Vermittler. Schmidt geht davon aus, dass Provisionen in den nächsten Jahren in Deutschland verboten werden.
Besonders wichtig für den Vorsitzenden des Berufsverbands deutscher Honorarberater: die strenge Trennung der beiden Beratungsformen. Seit Anfang August 2014 gelten neue Regeln bei den Honorarberatern. Doch die reichen Schmidts Meinung nach nicht, um Mischmodelle zu verhindern. "Die Verpflichtung zur Trennung entfällt aber dann, wenn das Institut nicht den neu geschaffenen Begriffsschutz "Honorar-Anlageberatung" für sich in Anspruch nimmt."
Das Gesetz verbiete außerdem nicht, dass neben Honorarberatern noch weitere Berater ein Honorar nehmen. So kann es zur Vermischung kommen. "Da die Begriffe "Honorarberatung" und "Honorarberater" nicht geschützt sind, kann ein Institut unter Verwendung dieser Begriffe Beratung gegen Honorar und Beratung auf Provisionsbasis vermischen und das sogar bei ein- und demselben Kunden. Transparenz geht anders." Schutz biete das BaFin-Register der Honorar-Anlageberater.
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