Zweimal im Jahr wird er neu berechnet: Der Basiszinssatz. Zum 1. Januar 2016 bleibt er bis zum 1. Juli unverändert bei minus 0,83 Prozent. Das teilt die Deutsche Bundesbank mit, die den Basiszins nach den gesetzlichen Vorgaben berechnet.
Der Basiszinssatz wird nach dem §247 des Bürgerlichen Gesetzbuches berechnet und dient in erster Linie als Grundlage zum Berechnen von Verzugszinsen. Der Verzugszins pro Jahr liegt fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Seit 1. Januar 2015 liegt er somit bei 4,17 Prozent.
Der Basiszins ist eine abstrakte Rechengröße und verändert sich um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung gestiegen oder gefallen ist. Deshalb gibt es auch keinen Widerspruch in einem negativen Wert.
Die Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank - also der Vergabe von Krediten an Kreditinstitute. Am 29. Dezember 2015 beträgt dieser 0,05 Prozent. Er ist seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1. Juli 2015 unverändert geblieben.
Infolge mehrfacher Senkungen dieses Zinsniveaus, erreichte der Basiszinssatz exakt vor drei Jahren erstmals seit Inkrafttreten des BGB einen negativen Wert.
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