Wer noch schnell zwischen den Feiertagen Bankgeschäfte erledigen will, sollte die gesonderten Öffnungszeiten beachten: Viele Banken haben an Heiligabend und Silvester nur bis 12 Uhr geöffnet.
Die Postbank beispielsweise hat am 24. Und 31. Dezember ihre Finanzcenter wie an Samstagen geöffnet, längstens bis 14 Uhr. Am 1. Und 2. Weihnachtsfeiertag sowie an Neujahr bleiben die Filialen geschlossen. Die genauen Öffnungszeiten können vor Ort erfragt werden.
Einzelhändler, die auch Dienstleistungen der Deutschen Post und Postbank anbieten, stehen den Kunden zu ihren eigenen Geschäftszeiten zur Verfügung.
Viele Bankkunden erledigen ihre Bankgeschäfte auf den letzten Drücker. Vor allem, wenn es um Rechnungen geht, die noch im alten Jahr verbucht werden sollen. Genauso, wenn es um Rechnungen geht, die am 1. Januar fällig werden. Wer Fristen wahren muss, sollte nicht bummeln.
"Um beleghafte Aufträge rechtzeitig vor den Feiertagen buchen zu können, müssen Kunden diese spätestens am Montag, den 21. Dezember beziehungsweise Montag, den 28. Dezember, in die blauen Briefkästen in den Postbank Finanzcentern einwerfen oder auf den Postweg geben", so die Postbank. Dabei sollten unbedingt die Leerungszeiten der Briefkästen beachten.
Wer Fragen zu seinen Bankgeschäften hat, kann die Mitarbeiter in den Kundencentern auch telefonisch erreichen: am 24. Dezember bis 12 Uhr und am 31. Dezember bis 13 Uhr. Zwischen den Feiertagen, also vom 27. bis 30. Dezember sind die Berater für Privatkunden rund um die Uhr da. Geschäftskunden erreichen das Business Center vom 28. bis 30. Dezember zwischen 8 und 21 Uhr.
Postbank-Kunden, die Online-Banking nutzen, erhalten auch während der Feiertage ihre Informationen rund um Kontostände, Umsatzauskünfte oder Produkte. Allerdings ist zu beachten, dass an Heiligabend und Silvester keine Buchungen ausgeführt werden. Deshalb müssen diese Aufträge bis spätestens 23. Dezember beziehungsweise 30. Dezember jeweils bis 14 Uhr erteilt werden.
Beim Telefon-Banking können die Postbank-Kunden ihren Kontostand rund um die Uhr erfragen. Überweisungsaufträge per Telefon werden jedoch am Heiligabend nur bis 12 Uhr und an Silvester nur bis 13 Uhr angenommen. Ansonsten bleibt der Sprachcomputer stumm. Gebucht wird am nächsten Bankarbeitstag, also am 28. Dezember beziehungsweise 4. Januar 2016. Wer Buchungen noch für das alte Jahr braucht, muss den Auftrag bis 30. Dezember um 14 Uhr erteilt haben.
Wer sich an der Börse ins neue Jahr zocken will, hat Pech. Die Börsen bleiben sowohl an Heiligabend, den Feiertagen als auch Silvester und Neujahr geschlossen. Daher werden telefonische Aufträge zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren bei der Postbank nur vom 28. bis 30. Dezember von 7.30 Uhr bis 21.15 Uhr angenommen. Online-Orderaufgaben sind jederzeit möglich. Die Ausführung erfolgt am nächsten Börsenhandelstag.
Foto: Postbank