Noch immer verschweigen Banken und Vermittler von Anlageprodukten Details zu Provisionen. Gerade die sogenannten Kickbacks, die der Kunde zwar an die Fondsgesellschaft zahlt und welche dann an die fondsverkaufende Bank weitergereicht werden, werden nicht offengelegt. Wie die "Frankfurter Rundschau" berichtet, seien ING-DiBa und der Finanzdienstleister MLP mit transparenten Gebühren und offengelegten Provisionen die Ausnahme.
Unklare Rechtsprechung bei den Vermittlungsprovisionen
Ursache dafür sei die unklare und vieldeutige Rechtsprechung. So könne ein Anleger laut Bundesgerichtshof (BGH), den Kauf eines Investmentfonds bei einer Bank rückgängig machen, wenn die Bank nicht über die verdeckten Provisionen aufgeklärt hat. Anders entschied der BGH bei Vermittlern wie die Deutsche Vermögensberatung oder AWG. Verschweigen Vermittler Kickbacks, kann der Anleger das Geschäft nicht rückgängig machen.
Erschwert wird die Pflicht zur Transparenz, wenn Banken Anlageprodukte mit Rabatt einkaufen, sie dann aber zum vollen Preis an die Kunden weiterverkaufen. In diesem Fall liegt nach Auffassung des BGH ein Kommissionsgeschäft vor, so dass die Bank nicht über den eingestrichenen Rabatt aufklären muss.
Beratungsprotokolle wirkungslos
Selbst die Beratungsprotokolle, die die Banken seit Jahresbeginn 2010 vorlegen müssen, seien wirkungslos. „Die Protokolle sind nicht brauchbar und helfen nicht weiter. Sie dienen nur der Absicherung der Bank", sagt der Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bremen Arno Gottschalk. Selbst mit Prozentangaben könnten die Kunden nicht viel anfangen. Stattdessen sollten sämtliche Kosten eines Fonds anhand einer Beispielrechnung darlegt werden.
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