Der Bundesverband deutscher Banken hat ein eigenes Konzept vorgelegt, nach dem marode Banken ohne Gefahr für das Finanzsystem abgewickelt werden könnten. Gerät eine Bank in nicht nur vorübergehende Schwierigkeiten, dann soll ein Drei-Stufen-Verfahren anlaufen. So heißt es in einem Eckpunktepapier des Verbandes, in dem die deutschen Privatbanken zusammengeschlossen sind.
Im Notfall "good bank" und "bridge bank"
Führt die eigenverantwortliche Sanierung des Unternehmens nicht zum Erfolg, ist in einer zweiten Phase ein behördlich eingeleitetes Verfahren vorgesehen. In dessen Verlauf systemrelevante Teile der betroffenen Bank in eine sogenannte "good bank" übergehen und verkauft werden. Findet sich für diese "gute Bank" kein Käufer, können diese Teile alternativ auf eine "bridge bank" ("Brückenbank") übertragen werden.
Die Leitung der "bridge bank" sollen erfahrene Manager aus der Branche übernehmen. Das Vertrauen der Märkte in die "bridge bank" soll die Finanzmarktstabilisierungsanstalt als Garant für diese Brückenbank sichern. Das Verfahren müsste allerdings frühzeitig eingeleitet werden, und Banken müssten verpflichtet sein, vorbeugend Notfallpläne zu erstellen.
Kein Unterschied zwischen Banken, Sparkassen und Versicherungen
Das Konzept des Bankenverbandes macht keinen Unterschied zwischen Banken, Genossenschaftsbanken, Sparkassen, Versicherungen oder anderen Finanzinstituten. Diese und vorangegangene Finanzkrisen hätten gezeigt, dass sich die Bedeutung eines Unternehmens nicht dauerhaft festschreiben lasse, heißt es in dem Papier des Bankenverbandes.
Bankenverband will Stabilisierungsfonds
Der Bankenverband sieht in seinem Konzept keine regelmäßige Bankenabgabe vor, wie sie die Bundesregierung plant. Angedacht ist jedoch ein "Stabilisierungsfonds, in den jedoch alle Finanzinstitute einzuzahlen hätten. Auch Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Versicherungen, die sich derzeit noch verweigern.
Für die Kosten Gläubiger zur Kasse bitten
Um die Kosten für solche Bankeninsolvenzen nicht beim Steuerzahler abzuladen, sieht das Eckpunktepapier des Verbandes weiterhin eine stärkere Beteiligung der Gläubiger vor. Das bedeutet, dass die Gläubiger auf ihr Geld warten oder es sogar ganz abschreiben müssten. Das Eckpunktepapier betont, dass die gesetzlichen Grundlagen für ein solches abgestuftes Insolvenzmodell größtenteils schon jetzt bestehen.