Schweizer Großbanken und die LGT sollen nach Aussagen von Rechtsanwälten den Wunsch von reuigen Steuersündern nach Selbstanzeige systematisch hintertreiben und statt dessen zu Anlagen in Singapur raten. Der Münchner Steuerstrafanwalt Klaus Höchstetter will das in mehreren Fällen selbst erlebt haben. Gegenüber dem ARD-Politikmagazin REPORT MAINZ erklärt er: "Wenn ein Kunde heute zu seiner Bank kommt und sagt, ich möchte tabula rasa machen, Selbstanzeige, mein Geld abziehen, dann wird er davon mit allen Kräften abgehalten werden."
Kunden, die ihr Schwarzgeld in Liechtenstein oder der Schweiz nach der "Liechtenstein-Affäre" für nicht mehr sicher hielten, würde eine Anlage in Singapur empfohlen. Dort sei das Bankgeheimnis sicher, Steuerbehörden hätten keine Zugriffsmöglichkeiten. Falls der Kunde dennoch auf einer Selbstanzeige bestehe, unterliefen die Banken diesen Wunsch. Höchstetter: "Wenn der Kunde bei seinem Willen bleibt, bekommt er Unterlagen nicht und wird Geld nicht in der Form ausgezahlt bekommen, wie er es möchte." Andere Anwälte bestätigten diese Vorwürfe gegenüber REPORT MAINZ.
Westliche Geheimdienste sprechen gegenüber dem ARD Politikmagazin von systematischer Beratung der LGT nach dem Muster. Der Chef der Deutschen Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, berichtet zudem von Hinweisen auf Singapur im Rahmen der Ermittlungen der Bochumer Staatsanwaltschaft in der Liechtenstein-Affäre: "Im Hinblick auf die aktuellen Ermittlungen ist mir bekannt, dass Zufallsfunde gemacht worden sind, die darauf hindeuten, dass Geld verlagert wird oder aber geplant war, Geld zu verlagern nach Singapur."
Die Schweizerische Bankiervereinigung erklärt dazu: "Im Beratungsgespräch langjährigen Kunden, die Angst vor der deutschen Steuerfahndung haben, Alternativen aufzuzeigen, ist durchaus legitim." Dagegen bestreiten LGT, UBS und Credit Suisse auf Anfrage des SWR, bei der Steuerhinterziehung zu helfen.
Der Münchner Oberstaatsanwalt Anton Winkler erklärt zu den Recherchen von REPORT MAINZ: "Wenn man diese Interviews so sieht, dann erkennt man, dass es hier Bankmitarbeiter gibt, die sich unter Umständen im Strafbereich der Anstiftung oder Beihilfe zur Steuerhinterziehung befinden."