Die Banken gehen ihrer Protokollpflicht in der Anlageberatung ungenügend nach. Zu dieser Bewertung kommt die Initiative Finanzmarktwächter nach einer Untersuchung von 50 Kreditinstituten. Die Finanzmarktwächter sind eine Initiative der Verbraucherzentralen.
Bei 10 der 50 Anlageberatungen wurde kein Beratungsprotokoll ausgehändigt. Dazu besteht jedoch laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine gesetzliche Pflicht. Außerdem enthielten die Protokolle nicht alle Informationen, die der Verbraucher gegeben hatte.
Bei 90 Prozent der Protokolle wurden die einzelnen Wertpapiere bei den Vermögensverhältnisse nicht genannt. In nur einem Fall gab es eine vollständige Dokumentation der Vermögensverhältnisse. Außerdem wurden keine korrekten Informationen zur Risikobereitschaft notiert.

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