Die Weitergabe von europäischen Bankdaten an die USA zur Terrorbekämpfung wird offenbar nicht genügend kontrolliert. Eigentlich sollte Europol dem Swift-Abkommen zufolge alle Anträge der US-Seite auf ihre Notwendigkeit prüfen, um so die Einhaltung des Datenschutzes zu sichern. Die Kontrollinstanz von Europol fand hier Mängel.
Das Abkommen zwischen den USA und Europa wurde getroffen um Geldströme, die zur Finanzierung des Terrorismus dienen, aufzuspüren. Dabei soll die Privatsphäre der europäischen Bürger weiterhin geschützt werden. Europol überprüft deshalb alle Anträge der USA auf ihre Zulässigkeit. Das europäische Polizeiamt kann den Datentransfer dann genehmigen oder ablehnen.
Datenschutzanforderungen nicht umgesetzt
Die Gemeinsame Kontrollinstanz von Europol (GKI) hat die Tätigkeit von Europol im November 2010 überprüft und festgestellt, dass datenschutzrechtliche Anforderungen nicht eingehalten wurden. So waren die Anträge der US-Seite zu allgemein gehalten, um sie tatsächlich korrekt bewerten zu können. Europol hat die Weitergabe der Daten trotzdem genehmigt.
Nach Europol-Aussagen stellte die amerikanische Seite auch mündliche Informationen zur Verfügung, die nicht aufgezeichnet werden durften. Das GKI kritisierte, dass es so unmöglich sei zu überprüfen, ob der Datentransfer den Bestimmungen des Abkommens entspricht.
Der Sprecher für Innenpolitik der Grünen Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, bezeichnete die Ergebnisses der Untersuchung als "niederschmetternd" und sagte weiterhin: "Die Konsequenz kann nur die umgehende Aufkündigung des bestehenden Abkommens sein."