Die Finanzaufsicht BaFin hat der eBank24 das Betreiben von Bankgeschäften in Deutschland untersagt. Mit der Annahme unbedingt rückzahlbarer Gelder betreibe die eBank 24 Corporation das Einlagengeschäft, erklärt die BaFin. Dafür hätte die Bank in Deutschland eine Lizenz der BaFin gebraucht. Die eBank24 besitzt aber lediglich eine Banklizenz der Offshore Finance Authority der Komoren.
Die BaFin hat der Bank nun alle Bankgeschäften, insbesondere das Einlagengeschäft sowie das Anbieten von Finanzdienstleistungen und Zahlungsdiensten untersagt. Außerdem hat sie die unverzügliche Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet. Die eBank24 muss nun die Einlagen an die Kunden zurückzahlen.
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