Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) startet neu geordnet ins Jahr 2016. Abläufe, Schnittstellen und Strukturen sind jetzt überprüft, neu geordnet und neue Aufgaben integriert. Besonders der Verbraucherschutz soll dadurch gestärkt werden.
Die Organisationseinheiten der Behörde waren zu stark gewachsen und schwer zu führen. Vor allem mit dem Hintergrund neuer Aufgaben, die der Gesetzgeber in 2015 beschlossen hat – beispielsweise das Kleinanlegerschutzgesetz. BaFin-Chef Felix Hufeld (Foto): "Es gab also ein ganzes Bündel an Motiven, unsere Struktur einmal detailliert unter die Lupe zu nehmen".
Neu ist unter anderem eine Abteilung, die sich ausschließlich dem Verbraucherschutz widmet. Im Fokus stehen Anleger, Versicherte und Bankkunden. Sie ist angedockt an die Wertpapieraufsicht.
"Ein gutes Beispiel neben dem Verbraucherschutz ist die Geldwäschebekämpfung", sagt Hufeld. Diese Einheit sei bei der Bankenaufsicht angegliedert und habe eine übergreifende Rolle: Komme es an der Börse oder bei einem Versicherer zu einem Geldwäsche-Verdachtsfall, würden die Kollegen diesen ebenfalls bearbeiten.
Bei der Wertpapieraufsicht müssen besonders viele neue gesetzliche Regelungen umgesetzt werden. Deshalb umfasst sie künftig sechs statt vier Abteilungen. Eine davon ist die Prospektaufsicht.
Ebenfalls neu ist das Referat für Strategieentwicklung. Dort sollen aktuelle Themen möglichst zeitnah aufgegriffen werden. Hufeld: "Eines der ersten Themen, denen wir uns zuwenden, sind FinTechs. Diese meist jungen IT-Unternehmen mischen derzeit die Finanzbranche auf. Wir müssen uns darüber verständigen, wie wir mit diesem innovativen Markt umgehen wollen und die komplexen Fragen, die diesen Bereich betreffen, angemessen beantworten."
Foto: © fank-beer.com/BaFin