Die Bundesanstalt für Finanzdienst-leistungsaufsicht (BaFin) hat die noa bank geschlossen. Die Behörde ordnete ein sogenanntes Moratorium über die noa bank GmbH & Co. KG an.
Damit trifft die Bank ein Zahlungs- und Veräußerungsverbot, sie hat den Kundenverkehr komplett einzustellen und darf keine Zahlungen mehr annehmen, die nicht zum Schuldenabbau bestimmt sind. Die Vermögenswerte der noa bank sind damit eingefroren, Kunden kommen nicht mehr an ihre Einlagen. Die Website der noa bank ist derzeit nicht erreichbar.
Insolvenz von Konzerntochter löst Pleite aus
Bereits Ende Juli hatte die BaFin einen Geschäftstopp gegen die noa bank verhängt. Das nun erlassene Moratorium greift aber noch viel weiter, wie ein Sprecher der BaFin gegenüber banktip.de mitteilte. Es betrifft nicht nur das Einlagengeschäft sondern sämtliche Geldflüsse des Institutes.
Man habe das Moratorium anordnen müssen, um die verbliebenen Vermögenswerte zu sichern, teilte die BaFin zur Begründung mit. Dem Institut drohten nach dem Insolvenzantrag der zum Konzern gehörigen noa Factoring AG die Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung. Die noa Factoring AG war der beste Kreditkunde der noa bank. Nach Informationen des "Handelsblatt" waren 27 Millionen Euro des 60 Millionen Euro schweren Kreditvolumens der Bank an die Factoring-Tochter verliehen. Branchenintern wurden häufig Vermutungen laut, einziger Zweck der noa bank sei die Finanzierung der Factoring AG gewesen.
Zwar bedeutet das Moratorium selbst noch nicht die Pleite der Bank. Allerdings gab es in der Vergangenheit für mit einem Moratorium belastete Banken selten einen anderen Ausweg als die Insolvenz.
Wie geht es für Kunden der noa bank jetzt weiter?
Lauf BaFin sind für die Kunden der noa bank jetzt drei Szenarien denkbar:
- Das Moratorium wird aufgehoben, die Kunden kommen wieder an ihr Geld und können es abheben.
- Die Bank schafft es aus eigenen Mitteln, die Kunden zu entschädigen bzw. die Einlagen zurückzuzahlen.
- Die BaFin stellt den Entschädigungsfall fest und die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) beginnt mit der Auszahlung der nach deutschem Recht vorgesehenen Entschädigung für Bankkunden (derzeit max. 50.000,- Euro pro Kunde).
Spätestens nach sechs Wochen seit Verhängung des Moratoriums wird der Entschädigungsfall automatisch festgestellt. Die EdB wird in diesem Fall jeden Kunden anschreiben und ihm ein Formular zur Anmeldung seines Entschädigungsanspruchs zuschicken.
Anspruch innerhalb eines Jahres geltend machen
Der Anspruch auf Entschädigung ist durch den Kunden schriftlich innerhalb eines Jahres nach Unterrichtung über den Entschädigungsfall bei der EdB anzumelden.