Die oberste Finanzaufsicht Deutschlands greift durch: Sie schließt die deutsche Tochter der kanadischen Maple Bank wegen drohender Überschuldung. Das teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit.
Die BaFin verordnete der Maple Bank einen Stopp beim Kundenverkehr. Sie untersagte dem Frankfurter Institut, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden ihm gegenüber bestimmt sind.
"Begründet wurde diese Maßnahme mit einer drohenden bilanziellen Überschuldung wegen einer voraussichtlich zu bildenden Steuerrückstellung. Die voraussichtlich zu bildende Steuerrückstellung steht im Zusammenhang mit den laufenden Ermittlungen zu Cum-Ex-Geschäften aus den Jahren 2006 bis 2010", so die Stellungnahme der Maple Bank.
Zu den Kerngeschäften der Maple Bank gehört das Wertpapiergeschäft. Die angesprochenen Cum-Ex-Geschäfte sollen den Staat aber in diesem Fall rund 450 Millionen Euro an hinterzogenen Steuern gekostet haben. Mehr als die Maple Bank zuletzt an Eigenkapital angab.
Insgesamt soll der deutsche Staat innerhalb von zehn Jahren durch Cum-Ex-Geschäfte um zwölf Milliarden Steuereinnahmen gebracht worden sein. Mehr als 100 Geldhäuser und Fondsmanager sollen an dem Wertpapierskandal beteiligt sein. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen dazu laufen schon lange auf Hochtouren. Finanzinstitute, die sich freiwillig wegen der Cum-Ex-Geschäfte anzeigten, kamen mit relativ milden Strafen davon. So soll die HypoVereinsbank (HVB) nur ein Bußgeld von 9,8 Millionen Euro gezahlt haben.
Die Maple Bank stellt laut BaFin keine Bedrohung für die deutsche Finanzstabilität dar. Die Bilanzsumme zum 4. Februar 2016 beläuft sich auf rund 5 Milliarden Euro. Die Verbindlichkeiten des Instituts gegenüber überwiegend institutionellen Kunden belaufen sich auf rund 2,6 Milliarden. Privatkunden sind nur zu einem kleinen Teil betroffen. Zudem sind die Einlagen der Kunden im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt. Darüber hinaus noch durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken.
Cum-Ex-Deals oder auch Dividendenstripping selbst sind nicht illegal oder führen automatisch zur Steuerhinterziehung. Dahinter stecken ausgefeilte Pläne von Finanzinstituten, die ihren wohlhabenden Kunden mehr Gewinne einbringen wollen.
Hält ein Aktionär am Tag der Hauptversammlung (Cum-Tag), auf der eine Dividende beschlossen wird, die Aktie, so wird ihm die Dividende meist am Tag nach der Hauptversammlung (Ex-Tag) auf dem Depotkonto gut geschrieben. Aufgrund des Dividendenabschlags schwankt der Aktien-Kurs zwischen dem Tag vor und dem Tag nach der Hauptversammlung.
Das Dividendenstripping zielt nun darauf ab, unter Berücksichtigung der Spekulationsfrist, einen steuerfreien Kursgewinn aus dem Kauf und Verkauf rund um eine Dividende zu generieren.
Verkauft ein ausländischer Investor seine deutschen Aktien vor der Dividendenausschüttung an einen inländischen Investor, ist er zwar seine Dividende los, hat aber zu einem guten Kurs verkauft, denn Steuervorteile bekommt er als Ausländer in Deutschland sowieso nicht. Der inländische Käufer heimst jetzt die Dividende ein – steuerfrei. Dann verkauft er wieder zurück an den ausländischen Investor, der die Aktie zu einem günstigeren Kurs angeboten bekommt. Soweit läuft alles legal ab.
Bei den illegalen Cum-Ex-Deals wechselt eine Aktie mittels Leerverkäufen innerhalb kürzester Zeit mehrere Eigentümer – und zwar kurz vor einem Dividendentermin und kurz danach. Hierbei erheben gleich mehrere Aktionäre einen Anspruch auf eine Steuergutschrift – der Inhaber der Aktie und der Käufer des Leerverkaufs. Der Fiskus erstattete also zehn Jahre lang mehr Steuern als er durch die Kapitalertragssteuer eingenommen hatte.
Foto: © Kai Hartmann/BaFin