Da hat wohl einer zu viel Werbung geguckt: "Bei Nichtgefallen Geld zurück". Das funktioniert in der Werbung, aber nicht bei Geschäften, die der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn unterstehen.
Die BaFin forderte jetzt gleich mehrere Unternehmen auf, ihre unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfte abzuwickeln. "Das machen wir regelmäßig, damit sich die Verbraucher informieren können", so ein BaFin-Sprecher.
Banktip rät, sich bei Geld- und Kreditgeschäften, die außerhalb von Banken und Sparkassen stattfinden, vorher bei der BaFin entweder durch die Mitteilungen im Internet oder am Verbrauchertelefon zu informieren.
Im neuesten Fall handelt es sich um die Firma K.i.B. Kompetenz in Beratung GmbH in Baden-Württemberg. Nach eigenen Angaben "ein erfolgreiches Unternehmen im Bereich der Investitionen in Projekte mit langfristigem überdurchschnittlichem Ertrag im Bereich von Sonnen- und Windenergie". So erfolgreich, dass die K.i.B. sich in einigen Fällen den Käufern zum "unbedingten Rückkauf" der zuvor an diese verkauften Photovoltaikmodule zum ursprünglichen Verkaufspreis verpflichtete.
"Mit der Annahme der Kaufpreise für die Photovoltaikmodule auf der Grundlage der genannten Verträge betreibt die K.i.B. das erlaubnispflichtige Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin", so die BaFin. Die K.i.B. GmbH sei daher verpflichtet, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.
Erst kurz zuvor hatte die Aufsichtsbehörde vermeldet, dass die Afis AktiveFinanzSysteme GmbH – ebenfalls in Baden-Württemberg ansässig, Gelder von Anlegern auf der Grundlage individueller Zeichnungsscheine für eine Inhaberschuldverschreibung entgegen nahm, in denen sie sich zur "unbedingten Rückzahlung" der angenommenen Gelder an die Anleger verpflichtete. Auch hier laut BaFin ein "Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin". Die Gelder müssen unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückgezahlt werden.
Auch dem Baden-Württemberger Volkmar Betz konnte die Aufsichtsbehörde das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft nachweisen. Er hatte mit Dritten Darlehnsverträge abgeschlossen, in denen er sich zur "unbedingten Rückzahlung" der angenommenen Gelder verpflichtete. Er ist aufgefordert, diese unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.
Wie die Sabine Faltermeier KG die Gelder aus dem unerlaubten Einlagengeschäft zurückzahlen will, ist noch unklar. Auch sie schloss Darlehnsverträge mit Dritten ab, in denen sie sich zur "unbedingten Rückzahlung" der angenommenen Gelder verpflichtete. Mittlerweile hat das Amtsgericht Regensburg eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
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