Bei der Frage der Vergütung der Sehschärfe-Bestimmung durch die Krankenkassen will der Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) juristisch gegen die Ungleichbehandlung vorgehen. Der Vorstand des ZVA beschloss am vergangenen Wochenende in München, eine entsprechende Klage vorzubereiten.
Hintergrund der vorbereiteten Klage ist die Entscheidung der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 13. Januar 2004, dass die Bestimmung der Sehschärfe und der Brillengläser lediglich noch von den Kassen übernommen wird, wenn dies durch einen Augenarzt geschehen ist, obwohl die Augenoptiker diese Tätigkeit bereits seit 30 Jahren auf die Lasten der Krankenkassen abrechnen und mittlerweile rund 55 Prozent der abgegebenen Brillen direkt vom Augenoptiker bestimmt werden."Wir wollen gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen. Schließlich erbringen wir bei der Sehschärfen-Bestimmung auch die gleiche Leistung wie die Augenärzte", unterstrich ZVA-Präsident Thomas
Nosch. Dafür müssten die gesetzlichen Krankenkassen sorgen.
Diese Entscheidung hat sowohl bei Augenoptikern als auch bei den Verbrauchern zu massiver Kritik geführt. Die Augenoptiker sehen sich mit dieser Entscheidung gegenüber den Medizinern benachteiligt. Die Bestimmung der Brillengläser ist ein Schwerpunkt der Tätigkeit eines Augenoptikers. Bis zu einer Entscheidung werden die Augenoptiker die Brillenglas-Bestimmung weiterhin zu einem fairen Preis-Leistungs-Verhältnis anbieten, kündigte ZVA-Präsident Nosch an.