Die Reform der europäischen Einlagensicherung wird laut dem "Handelsblatt" offenbar nicht so radikal ausfallen wie vom EU-Wettbewerbskommissar Michel Barnier ursprünglich geplant. Nutznießer von den voraussichtlichen Änderungen sind unter anderem die deutschen Sparkassen und Volksbanken.
Barniers ursprünglicher Plan sah eine gegenseitige Haftung der verschiedenen europäischen Einlagensicherungen vor. Dies hätte bedeutet, dass Institute für risikoreiche Strategien anderer Institute haften müssten. Nun fällt dieser Punkt des Plans offenbar weg. Der Vorstand des Bundesverbands deutscher Volks- und Raiffeisenbanken, Gerhard Hofmann, sagte dem "Handelsblatt": "Eine solche Solidarhaftung lehnen alle Mitgliedstaaten ab. Das steht deshalb auch nicht mehr im Statusreport der belgischen Ratspräsidentschaft."
Banken wollen selbst über Sicherungsfonds bestimmen
Weitere Veränderungen wird es laut dem "Handelsblatt" bei der Verwendung der Einlagensicherung geben. Barnier wollte, dass die Banken höchstens die Hälfte der Sicherungsfonds für die Prävention bei angeschlagenen Banken verwenden dürfen. Die andere Hälfte sollte zur Anlegerentschädigungen nach Bankpleiten bestimmt sein. Verschiedene EU-Staaten setzen sich jedoch für eine freie Verwendung der Einlagensicherung durch die Banken ein.
Auch die Sparkassen und Volksbanken wollen selbst über die Verwendung der Einlagensicherung bestimmen. Sie setzen stärker auf Prävention und schützen Kundeneinlagen in unbegrenzter Höhe. Außerdem befürchten die Sparkassen, dass eine erzwungene Einteilung der Sicherungsfonds die Institutionssicherung gefährde. Wenn eine Bank nur die für die Entschädigung bestimmte Hälfte angespart hat, bevor sie Probleme bekommt, dürfe sie das Geld nicht für Rettungsmaßnahmen nutzen.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr