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Test Beratungsprotokoll Postbank und Berliner Volksbank 

Postbank

Die größte Schlappe erzielten unsere Tester leider bei der Postbank. Zwar händigte der Kundenberater ein Formular für das Beratungsprotokoll aus, im Gespräch erklärte er jedoch, dass das Protokoll erst bei einem zweiten Termin ausgefüllt werden muss, wenn es um den Kauf der empfohlenen Produkte gehen soll. Das ausgehändigte "Protokoll" enthält gleichwohl eine Produktempfehlung – die auch als solche bezeichnet wird – für drei Fonds. Ansonsten sind in dem Protokoll weder vorgegebene Punkte angekreuzt, noch individuelle Ausführungen gemacht.

Berliner Volksbank

Das Erfreuliche bei unserem Beratungstermin bei der Berliner Volksbank: es gibt ein Protokoll. Allerdings dürfte es dem Bankkunden im Ernstfall wenig nutzen. Eine Dokumentation des Gesprächsverlaufes findet sich nicht einmal ansatzweise in dem Papier. Bei den Produktinfos wird lediglich erwähnt, dass anhand der "zur Verfügung gestellten Produktinformationen das Produkt erläutert wurde". Welche Unterlagen oder Infos der Kunde bekommen haben soll, erschließt sich nicht. Auch der Punkt "Provisionen" wird mit einem vorformulierten Satz abgetan, dass der Kunde – abermals "anhand der Produktinformationen" – über etwaige Vergütungen informiert worden sei. Konkrete und vor allem produktbezogene Angaben? Fehlanzeige.

Auch bei der Begründung, warum die konkreten Finanzprodukte vom Berater empfohlen wurden, setzt die Volksbank auf Vorformuliertes. Das Protokollformular sieht folgenden Textbaustein vor:

"Die Empfehlung wurde dem Kunden gegeben, da sie aus Sicht der Bank für den Kontoinhaber geeignet ist: Sie entspricht den Anlagezielen, der Risikobereitschaft, den wesentlichen Anliegen sowie den finanziellen Verhältnissen des Kontoinhabers. Ferner ist der Kunde mit seinen Kenntnissen und Erfahrungen aus Sicht der Bank in der Lage, die mit der Empfehlung verbundenen Anlagerisiken zu verstehen."

Bei dieser Klausel kann der Berater seinen Haken setzen, oder eben nicht. Platz für individuelle Formulierungen ist hier nicht vorgesehen. Entsprechend vernichtend fällt auch das Urteil von Rechtsanwalt Lindenberg aus: "Das Beratungsprotokoll der Berliner Volksbank lässt in keiner Weise den tatsächlichen Gesprächsverlauf erkennen. Es enthält vielmehr die in der Vergangenheit oft verwandte Form des Ankreuzens von vermeintlichen Anlagezielen."

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