Commerzbank
Wie schon bei der Deutschen Bank zeigt sich auch bei der Commerzbank, dass die großen Privatbanken die erfahreneren Anlaufstellen bei beabsichtigten Wertpapiergeschäften sind. Das nach dem circa halbstündigen Gespräch erteilte Protokoll vermeidet schon rein optisch jeden Eindruck eines Ankreuzformulars. Stattdessen wird in persönlicher Ansprache der Eindruck vermittelt, dass es sich hier um ein individuell verfasstes Dokument handelt.
Dauer und Anlass des Gesprächs sind in der vorgeschriebenen Weise erfasst. Bei den Anlagezielen des Kunden ist dann auf einmal die Rede von einer "balanced orientierten Anlagestrategie", die den Kundenangaben entnommen worden sei. Erfreulicherweise wird einen Absatz später in halbwegs verständlichen Worten erläutert, was sich dahinter verbergen soll.
Umfassende Ausführungen im Gespräch
Die Beraterin der Commerzbank empfiehlt unserer Testperson – wie auch die meisten anderen Banken – ein vom eigenen Institut gemanagtes Depot, in dem sich vorwiegend Aktienfonds befinden. Die Zusammensetzung des Depots wird von der Commerzbank-Mitarbeiterin während des Beratungsgesprächs eingehend erläutert. Bei den Begründungen für die Kaufempfehlung finden sich jedoch nur zwei individuelle Angaben:
-Im Rahmen der von Ihnen gewünschten Anlage neuer Gelder können Ihre Anlageziele mit diesem Finanzinstrument erreicht werden
-Empfehlung aufgrund des Wunsches nach Anlageentscheidung durch Spezialisten.
Insgesamt zu wenig für unseren Bankrechtsexperten Alexander Lindenberg: "Der tatsächliche Verlauf des Beratungsgesprächs und die hieraus resultierende Anlageempfehlung lässt sich dem Beratungsprotokoll nicht hinreichend entnehmen." Allerdings erkennt Rechtsanwalt Lindenberg gute Ansätze: "Wäre das Beratungsprotokoll in diesem Punkt durch den Mitarbeiter besser geführt worden, könnte es brauchbar sein."
Vertriebsprovision trotz Nachfrage nicht offengelegt
Bei den Kosten und Provisionen fehlt es dem Commerzbank-Protokoll leider an Transparenz. Zwar steht im Protokoll, dass auf die Kosten der Anlage hingewiesen wurde, konkrete Zahlen werden aber nicht aufgeführt. Zudem leistet sich die Commerzbank-Beraterin noch einen Fauxpas beim Punkt Vertriebsprovision. Beim Ausfüllen des Protokolls am PC setzt sie einen Haken bei
"Wir haben Sie über den anfallenden Ausgabeaufschlag für die Bank und die Verwaltungsvergütung für die Kapitalanlagegesellschaft informiert."
Das stimmt auch. Jedoch wird auch der Punkt
"Sie wurden ferner auf die Höhe der laufenden Vertriebsprovision hingewiesen, die die Bank von der Kapitalanlagegesellschaft erhält."
gleich mit angehakt. Als unsere Testperson nachfragt, was sich denn hinter der Vertriebsprovision verberge, weicht die Beraterin aus und sagt, dass damit der Ausgabeaufschlag gemeint sei, das werde hier nur anders bezeichnet. Das stimmt so leider nicht. Auf Nachfrage von banktip.de teilt die Commerzbank mit, dass für das empfohlene Produkt eine Verwaltungsvergütung in Höhe von 1,90 Prozent anfalle. Von diesen 1,90 Prozent, die die Fondsgesellschaft bekommt, fließen wieder 1,55 Prozent an die Commerzbank als Vertriebsprovision zurück.
BGH-Urteil: Reise-Umbuchungen bleiben teuer
Der BGH hat ein wichtiges Urteil in Sachen Reiseum...
mehr