Steuerliche Regelung für Tagesgeld
Auch die Zinserträge eines Tagesgeldkontos müssen versteuert werden. In Höhe des jeweils gültigen Freistellungsauftrages muss aber keine Abgeltungssteuer auf Tagesgeld abgeführt werden. Sind mehrere Geldanlagen vorhanden, muss der Freistellungsauftrag entsprechend verteilt werden. In jedem Fall muss die Freistellung bei dem zuständigen Kreditinstitut beantragt werden.
Zinserträge oberhalb des Sparerpauschbetrages sind mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und eventuell anfallender Kirchensteuer zu versteuern.
Bestimmte Einschränkungen beachten
Beim Tagesgeld wird nicht immer eine Mindesteinlagesumme vorausgesetzt. Einige Banken bieten schon ein Tagesgeldkonto ab einer Summe von 0 Euro an. Bei anderen Instituten werden jedoch nur bestimmte Zinssätze offeriert, wenn eine gewisse Einlagenhöhe gewährleistet ist. Sinkt das Ersparte unter einen bestimmten Betrag, muss man mit niedrigeren Zinsen oder sogar mit der Erhebung von Gebühren rechnen.
Abbuchungsvorgänge, wie Lastschriften oder Daueraufträge, können von einem Tagesgeldkonto nicht getätigt werden. Deshalb ist es nicht für den täglichen Zahlungsverkehr gedacht, sondern dient ausschließlich zum Vermögensaufbau bzw. zur Geldanlage. Abhebungen und Überweisungen vom Tagesgeldkonto sind nur über ein vorher festgelegtes Referenzkonto möglich. Einige Anbieter ermöglichen auch die Überweisung auf ein anderes Konto. Das kostet dann aber zusätzliche Gebühren.
Weiterhin kann der Zinssatz des Tagesgeldkontos auch an bestimmte Bedingungen geknüpft sein. So müssen Sie sich teilweise verpflichten, Investmentfondsanteile zu kaufen oder ein Wertpapierdepot anzulegen, was dann manchmal sogar kostenpflichtig ist. Es ist auch möglich, ein Tagesgeldkonto mit einer Kreditkarte zu erwerben. Dabei wird häufig ein günstiger Zinssatz angeboten, gleichzeitig muss dann aber für die Karte eine monatliche Gebühr bezahlt werden.
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