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Sonderangebote der Banken 

Sonderangebote der Banken sinnvoll?

Einige Bankhäuser haben auf die Kürzung des Sparerfreibetrages reagiert, indem sie Jahresanlagen mit Vorausschüttung anbieten. Die Zinsen werden im Voraus ausgezahlt, so dass sie noch unter den höheren diesjährigen Freibetrag fallen. Eine andere Möglichkeit sind Stufenzinsanleihen, die im ersten Jahr noch einen hohen Zinssatz gewähren, der dann in den folgenden Jahren sinkt.

Beratungsgespräch in der BankBeim Kapitalmarktkonto mit Sofortzins-Option der Dresdner Bank etwa kann man zwischen Laufzeiten von 2, 3 oder 4 Jahren wählen. Hier werden die kompletten Zinsen mit Vertragsbeginn sofort fällig. Bei den gebotenen 3,1 Prozent im Jahr entspricht das bei 2 Jahren Laufzeit einem Sofortzins von 5,92 Prozent, bei 3 Jahren Laufzeit von 8,75 Prozent und bei 4 Jahren Laufzeit von 11,49 Prozent. Mindesteinlage sind 1.000,- Euro, eine vorzeitige Verfügung ist nicht möglich.

Noch bis zum 29.11.2006 bietet die Berliner Sparkasse das S-SteuerSparen 2006 an. 5,5 Prozent Bonus werden noch zum 31.12.2006 auf die volle Anlagesumme ausgezahlt, damit diese zu den alten Konditionen versteuert werden können. Danach werden jährlich 1,5 Prozent für die gesamte Laufzeit bis 31.12.2009 gezahlt. Verfügungen oder Zuzahlungen in der Zwischenzeit sind nicht möglich, die Mindestanlagesumme beträgt 2.500 Euro. Andere Sparkassen, zum Beispiel die Nord-Ostsee-Sparkasse, machen ähnliche Angebote.

Die Stufenzinsanleihe der WGZ-Bank, der genossenschaftlichen Zentralbank für rund 250 Volks- und Raiffeisenbanken in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, verändert halbjährlich den Zinssatz. 2006 wirft die Anleihe noch 5,25 Prozent ab, die sofort ausgezahlt werden. Danach wird, von 3 Prozent angefangen, der Zinssatz halbjährlich um 0,25 Prozent erhöht, bis die Anlage 2010 fällig wird. Damit ist auch hier eine vorzeitige Kündigung unattraktiv.

All diese Produkte bieten jedoch nur den Sparern die maximale Steuerersparnis, die den Freibetrag 2006 noch nicht ausschöpfen, aber deren Zinserträge 2007 die steuerfreie Grenze überschreiten. Hier können sie helfen, nächstes Jahr Steuern zu sparen. Der Nachteil liegt in der langen Laufzeit der Anlagen, die nicht vorzeitig oder nur mit hohen Einbußen gekündigt werden können. Dafür sind sie wiederum recht niedrig verzinst. Bei Überschreitung des Sparerfreibetrages kann auch ein Mehr an Werbungskosten dafür sorgen, dass man die Zinseinkünfte steuerfrei einstecken kann. Deshalb sollte jeder im Einzelfall prüfen, ob eine solche Anlage für sie oder ihn günstig ist.

Zinsauszahlung auf Ruhestand verlegen

Mit Vorsicht zu genießen ist der jetzt häufiger erteilte Rat, Geld in Anlagen zu investieren, bei denen der gesamte Zinsbetrag erst zum Ende des Vertrages fällig wird. Dazu zählen auf- oder abgezinste Sparbriefe und Bundesschatzbriefe Typ B. Zwar schützen diese unter Umständen davor, 2007 den Freibetrag zu überschreiten. Wenn die Auszahlung aber kommt, sind die gesamten Zinsen einschließlich Zinseszinsen auf einmal steuerpflichtig. Je länger die Laufzeit der Anlage, desto höher ist der Einmalbetrag und damit die Gefahr, steuerpflichtig zu werden. Schon Anlagebeträge von etwa 4.000 Euro können so beispielsweise beim Bundesschatzbrief Typ B dazu führen, dass Sie am Ende für einen Teil der Zinsen Steuern zahlen müssen - selbst wenn es die einzigen Ersparnisse sind.

Nur wenn es gelingt, die Auszahlung in Zeiten zu legen, in denen man ein niedrigeres Einkommen erwartet, kann sich die Investition in solche Sparbriefe oder auch in so genannte Zero-Bonds lohnen. Ein Zerobond bringt gegenüber einer Festgeldanlage mehr Rendite, weil auch die Bruttozinsen verzinslich angelegt werden können: Die Zinsen werden ohne Abzug der Steuern verzinst. Wichtig dabei ist, dass am Laufzeitende eine geringere Einkommensteuerbelastung besteht, wie zum Beispiel im Rentenalter oder während der Elternzeit.

Auch beim Fondssparen kann man seine Steuerbelastung verschieben. Wer seine Anteile kurz vor dem Zahltag kauft, kassiert die gesamte Jahresausschüttung und muss diese auch komplett versteuern. Wer dagegen erst kurz nach der Gewinnausschüttung Fondsanteile kauft und sie vor dem nächsten Zahltag des Fonds wieder verkauft, bleibt steuerfrei, wenn der realisierte Kursgewinn unter der Freigrenze von 512 Euro bleibt oder mit Verlusten aus anderen Spekulationsgeschäften verrechnet werden kann.

Eine weitere wichtige Steuerbegünstigung bekommt man natürlich, wenn man eine Riester-Rente anspart. Sie lohnt sich gerade unter steuerlichen Aspekten, und ist zudem im Falle von Arbeitslosigkeit gesetzlich geschützt.

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