Ausländische Banken
Wer sein Geld bei einer ausländischen Bank anlegt, verzichtet dadurch nicht automatisch auf den Schutz seines Geldes. Wenn die Banken ihren Sitz in der Europäischen Union haben, ist eine Einlagensicherung in Höhe der gesetzlichen Regelung des KWG gewährleistet. EU-Banken, die in Deutschland eine Zweigniederlassung betreiben, haben einen Anspruch auf Einbeziehung in das deutsche Sicherungssystem, soweit die Sicherung des Heimatlandes unter der Grenze des EdB bleibt. Das heißt, dass Anlagen bei ausländischen Banken mit Hauptsitz in der EU in jedem Fall bis zu 50.000,- Euro gesichert sind.
Sicherungsgrenze gestiegen
Im Zuge der Finanzkrise haben die EU-Finanzminister beschlossen, die Mindestsumme der gesetzlichen Einlagensicherung auf 50.000 Euro zu erhöhen. In Deutschland lag die Grundsicherung vorher bei 90 Prozent der Einlagen, maximal aber 20.000 Euro. Der Wegfall des zehnprozentigen Selbstbehaltes und die Erhöhung auf 50.000 Euro ist zum 1. Juli 2009 in Kraft getreten.
In einer weiteren Stufe wurde die Einlagensicherung EU-weit zum 1.1.2011 auf 100.000,- Euro pro Kunde angehoben. Einige EU-Länder haben diesen Schritt bereits vorgezogen und die Mindestgrenze schon vorher auf 100.000,- Euro angehoben. Hierzu zählen unter anderem die Niederlande.
Einige ausländische Banken sind freiwillig dem Einlagensicherungsfonds des BDB beigetreten und garantieren ihren Kunden demnach noch eine weitaus höhere Sicherung der Ersparnisse. Welche das sind, kann man beim BDB erfragen.
Bei viele türkische Banken, wie zum Beispiel die Denizbank oder die Demir Halk Bank (DHB), werden die Einlagen ebenfalls gesichert. In der Türkei gibt es zwar auch eine Einlagensicherung, diese können Devisenausländer allerdings nicht für sich in Anspruch nehmen. Die erwähnten türkischen Banken haben ihren Hauptsitz aber nicht in der Türkei, sondern in Österreich bzw. den Niederlanden und damit innerhalb der EU. Die Einlagen sind somit in Höhe der durch EU-Recht geforderten Mindestsumme geschützt.
Europäische Staaten | Einlagensicherung in Prozent | Garantierter Betrag |
Belgien | 100% | 20.000,- € |
Dänemark | 100% | 40.000,- € |
Finnland | 100% | 25.000,- € |
Frankreich | 100% | 70.000,- € |
Griechenland | 100% | 20.000,- € |
Großbritannien | 90% | 33.000,- £* |
Irland | 90% | 20.000,- € |
Italien | 100% | 103.291,38 € |
Luxemburg | 100% | 20.000,- € |
Niederlande | 100% | 100.000,- € |
Österreich | 90% | 20.000,- € |
Portugal | 100% | 33.750,- € |
Schweden | 100% | 25.000,- € |
Spanien | 100% | 20.000,- € |
*2.000 Pfund sind vollständig, Einlagen bis 33.000 Pfund zu 90 Prozent gesichert (Umrechnungskurse EUR-GBP).
Update Finanzkrise Im Zuge der Finanzkrise haben die Regierungen einiger Staaten Garantien für die Einlagen der Sparer abgegeben (u.a. Deutschland, Dänemark, Österreich). Teilweise sind diese Regelungen zeitlich oder der Höhe nach befristet. Die in der oben aufgeführten Tabelle angegebenen Werte stellen die derzeitige gesetzliche Lage dar, auf die der Sparer auch einen Rechtsanspruch hat. Bei den Staatsgarantien handelt es sich um politische Absichtserklärungen, an die sich die jeweiligen Regierungen halten wollen. Ein Rechtsanspruch soll dem Sparer daraus nicht erwachsen. |
Nicht-europäische Staaten | Garantiebetrag in Landeswährung |
Japan | 10.000.000 JPY |
Schweiz | 30.000 SFR |
Kanada | 100.000 CAD |
USA | 100.000 USD |
Weitere Informationen zur Einlagensicherung
Welche Institute den einzelnen Sicherungssystemen angehören, erfährt man bei dem jeweiligen Verband, der das Sicherungssystem betreibt. Beim Bundesverband Deutscher Banken hat man darüber hinaus die Möglichkeit, die Höhe der Sicherungsgrenze einer dem Einlagensicherungsfonds des BDB angeschlossenen Bank per Mail zu erfragen.