Vermögenswirksame Leistungen
Ein Fondssparplan kann unter Umständen auch vom Staat gefördert werden. Wer von seinem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL) erhält, kann diese in einen Fondssparplan einzahlen. Die staatliche Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage von stolzen 18 Prozent gibt es auf einen Sparbetrag von maximal 480,- Euro im Jahr. Die Höchstförderung beträgt somit 40,- Euro monatlich. Für das VL-Sparen kann nicht jeder Fonds genommen werden. Die Fonds müssen für diese Sparform extra zugelassen sein. Eine Liste aller zugelassenen VL-Fonds ist auf den Webseiten des BVI zu finden.

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