Pflicht der Banken und Online-Broker |
Finanzinstitute sind nicht nur zur umfassenden Beratung verpflichtet, sondern auch der Aktienhandel selbst sollte termingerecht und fehlerfrei ablaufen. Dazu gehört beispielsweise die umgehende Ausführung der vom Kunden erteilten Order. Wenn durch einen verspätet ausgeführten Wertpapierauftrag finanzielle Verluste entstehen, haftet die Bank oder der Online-Broker. Gleiches gilt, wenn die Bank von der Order abweichende Stückzahlen kauft oder verkauft, wenn sie beim Auftrag gesetzte Limits des Kunden missachtet oder wenn das Computersystem versagt.
Tips für Anleger: Merken Sie sich das Datum und die genaue Uhrzeit ihrer Ordererteilung und schreiben Sie sich den gewünschten Börsenplatz, die Stückzahlen sowie die Wertpapier-Kennummer auf. Bei einer telefonischen Orderabgabe notieren Sie sich die Ordernummer und den Namen des Kundenberaters, der die Order aufnimmt.