Fazit |
Anleger sind keinesfalls machtlos gegenüber ihrer Bank oder Online-Broker, wenn der erhoffte Geldsegen in hohen finanziellen Verlusten endet. Verschiedene Gerichtsurteile zeigen, dass Sie in bestimmten Fällen Anspruch auf Schadensersatz haben. Eine Klage setzt jedoch stets voraus, dass Sie eine falsche Beratung oder verspätete Orderausführung beweisen können. Verlassen Sie sich nicht blind auf einen Finanzberater, sondern begleiten Sie die Investitionen kritisch und notieren Sie sich wichtige Daten, Termine oder Werte.
Bei Fragen und Problemen können sich Aktionäre und Kleinanleger an die Schutzgemeinschaft für Kleinaktionäre (Tel.: 0711-345 2091) oder an die Deutsche Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (Tel.: 0211-6697 01) wenden.
(Stand: 2003)