Banken haften bei falscher Beratung |
Banken haften für ihre Empfehlungen, wenn sie nicht anleger- oder objektgerecht beraten haben. Das durch falsche Beratung verlorene Geld müssen sie ersetzen. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem entsprechenden Fall (BGH, XI ZR 12/93). Eine Klage lohnt sich also nur, wenn der Betroffene beweisen kann, dass sein Risikoprofil nur unzureichend vom Berater erfasst und eingestuft worden ist.
Des weiteren sind Bankberater verpflichtet, ihre Kunden vor besonders risikovollen Anlagen zumindest zu warnen. Besonders unerfahrene Kunden sollen so vor Verlustgeschäften geschützt werden. Das legte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit einem Urteil fest (16 U 129/93). Empfiehlt die Bank einem auf Sicherheit ausgerichtetem Sparer einen riskanter Fonds, muss sie den möglicherweise entstandenen Schaden ersetzen (Amtsgericht Frankfurt am Main C 3752/94-44).
Zeit ist Geld |
Anleger, die sich unzureichend beraten fühlen, sollten so schnell wie möglich handeln. Lassen Sie sich nicht mit Beraterfloskeln vertrösten, sondern erheben Sie umgehend Einspruch. Wer zu lange damit wartet, dem kann eine Mitschuld angelastet werden - die Chance auf eine Rückerstattung des Geldes erlischt dann.