Wer ein Depot bei einem Kreditinstitut unterhält, sollte die Gebühren regelmäßig überprüfen. Denn die Kosten können bei einem Wettbewerber niedriger ausfallen. Dann lohnt sich unter Umständen ein Wechsel. Banktip erklärt, was Verbraucher beim Depotübertrag beachten sollten.
Depot- und Ordergebühren sind Kostenfaktoren für alle, die ein Depot unterhalten. Oft können Verbraucher beim Wechsel zu einem anderen Anbieter Kosten sparen. Aber der Wechsel sollte geplant sein.
Vor dem Wechsel des Depots steht immer der Vergleich der Angebote. Dabei geht es zum Beispiel um die Depot-, Verwaltungs- und Ordergebühren.
Auch das Leistungsangebot spielt eine Rolle. Dies sollte mit dem eigenen Anlageverhalten verglichen werden. Weitere Vergleichsmöglichkeiten: Bietet der Anbieter besondere Produktangebote oder Flatrates bei Wertpapieren, die den Anleger interessieren?
Gibt es jährliche Grundgebühren oder fallen volumenabhängige Entgelte an? Wie hoch sind die Kosten für die Ordererteilungen? Wie sieht das Fondsangebot aus? Erfolgt die Depotführung nur online oder gibt es auch Ansprechmöglichkeiten in Filialen?
Die günstigsten Depotbanken, Vergleich
Mit dem Banktip-Depotvergleich-Rechner können die einzelne Konditionen der einzelnen Banken und Online-Brokern verglichen werden. Dabei werden die Depotgebühren, Wertpapierorder, Guthabenszinsen in die Berechnung einbezigen. Aus allen Faktoren errechnet der Depotvergleich das günstigste Depotkonto. Hier geht es zu dem Depot Vergleich.
Findet ein Anleger das richtige Angebot, dann geht es an die Eröffnung des neuen Depots.
1) Der Anleger fordert die Zusendung der nötigen Unterlagen per Post an oder lädt sich die Formulare über die Webseite des neuen Anbieters herunter. Handelt es sich um ein Online-Angebot, dann ist die Identifikation des Anlegers über das Postidentverfahren oder andere Identifizierungsverfahren notwendig. Grund hierfür ist das Geldwäschegesetz. Über dieses Gesetz soll verhindert werden, dass Gewinne aus Straftaten in den legalen Geldkreislauf gelangen. Auch die Finanzierung des Terrorismus soll über das Gesetz bekämpft werden. Die Anleger sollten eine Kopie der ausgefüllten Formulare aufbewahren.
2) Der Umzug der Wertpapiere erfolgt im Idealfall über einen Service des neuen Anbieters. Die Anleger können die Übertragung der Wertpapiere jedoch auch selber beim alten Kreditinstitut beantragen. Für diesen Übertrag darf der Anbieter keine Gebühren verlangen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes hervor (XI ZR 200/03). Es können jedoch Fremdgebühren von externen Verwahrstellen anfallen.
3) Wichtig beim Übertrag: Er kann Wochen dauern. Dabei können die Anleger laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nicht über die Wertpapiere verfügen. Deshalb sind keine Käufe und Verkäufe möglich.
4) Bruchstücke von Fondsanteilen sollten verkauft werden. Bei einem Wechselservice übernimmt das unter Umständen der neue Anbieter. Wer die Bruchstücke nicht verkaufen will, muss das alte Depot behalten. Denn eine Mitnahme ist nicht möglich.
5) Anleger sollten das alte Depot erst schließen, nachdem der Übertrag komplett ist. Das sollten Verbraucher schriftlich erledigen. Der neue Anbieter übernimmt bei einem Wechselservice oft auch die Löschung des alten Depots. Anleger sollten kontrollieren, ob sie eine Kündigungsfrist mit dem Anbieter vereinbart haben.
Wenn die Anleger die Wertpapiere nur auf das eigene neue Depot übertragen, so gilt dies steuerlich nicht als Verkauf. Es handelt sich um einen Depotübertrag ohne Gläubigerwechsel. Diese Regelung gilt laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nicht, wenn die Wertpapiere zum Beispiel auf das Depot des Partners übertragen werden. Beim Übertrag auf das Depot des Ehepartners informiert der Depotanbieter das Finanzamt.
Werden die Wertpapiere auf das Depot eines Dritten übertragen, dann wird dies steuerlich als Verkauf gehandelt. Anders sieht es der Verbraucherzentrale zufolge nur aus, wenn der Übertrag als Schenkung gekennzeichnet wird. Aber auch in diesem Fall erfolgt eine Meldung an das Finanzamt.
Die Mitnahme von Verlustverrechnungstöpfen für Abgeltungssteuer und Verrechnungstopf für ausländische Quellensteuer ist möglich. Der Verbraucherzentrale zufolge ist dafür jedoch die Auftragserteilung an den Depotanbieter notwendig. Bei der Verlustverrechnung geht es um die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten. Hier können Steuern gespart werden. Ähnlich sieht es bei der ausländischen Quellensteuer aus. Diese Steuer kann auf die Kapitalertragsteuer angerechnet werden und so die anfallende Steuer mindern.
Anleger sollten kontrollieren, ob beim Depotübertrag das korrekte Kaufdatum und der korrekte Kaufkurs übernommen wurden. Werden diese nicht übermittelt, werden die Wertpapiere als Neukäufe versteuert.
Wer sich aufgrund von Wechselprämien oder anderen Angeboten für ein bestimmtes Depot entscheidet, sollte kontrollieren, ob diese Angebote an weitere Bedingungen neben dem Depotwechsel gebunden sind. Denn hier kann es gut möglich sein, dass sie mögliche Ersparnisse wieder verlieren.