Unbenanntes Dokument

Endspurt bei den Fristen 2015 – Verträge kontrollieren 

Verträge kontrolieren

Zum Jahresende heißt es wie immer: Verträge nach Fristen anschauen. Denn hier lassen sich Geld und Steuern sparen. Banktip hat wichtige Fristen und Änderungen zusammengestellt.

Krankenkassen

Anfang Dezember könnten die gesetzlichen Krankenkassen ihre Mitglieder anschreiben, um die erhöhten Beitragssätze für das kommende Jahr mitzuteilen. Es geht hier um die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung, die um 0,2 Prozentpunkte auf durchschnittlich 1,1 Prozent steigen.

Der Gesamtbetrag liegt dann im Schnitt bei 15,7 Prozent. Allerdings hat die Krankenkasse einen Spielraum – sie kann, muss aber nicht die Beiträge erhöhen. Kommt es trotzdem dazu beziehungsweise wird erstmalig ein Zusatzbeitrag erhoben, haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht, unabhängig von der Dauer der bisherigen Mitgliedschaft.

Die Kasse muss auf dieses Recht aufmerksam machen – spätestens im Vormonat vor der erhöhten Beitragszahlung. Gegebenenfalls sogar auf die Möglichkeit, in eine günstigere Kasse zu wechseln.

Vor einem Wechsel sollten sich Verbraucher allerdings immer genau überlegen, was sie von ihrer Krankenkasse erwarten – seien es alternative Heilverfahren, kostenlose Zahnreinigung oder eine gute persönliche Beratung. Gekündigt werden kann bis zum Ende des Monats, in dem der Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder erhöht wird. Wer also Ende Dezember 2015 kündigt, kann bereits im März 2016 in einer neuen Krankenkasse sein.

Banken und Sparkassen

Banken schließen im Dezember ihre Bücher. Wer also noch im laufenden Jahr Geld aus einem Immobilien-Kredit in Anspruch nehmen möchte, sollte sich beim Zusammenstellen der Unterlagen beeilen und den Kontakt zu seinem Kreditinstitut suchen. Bei Darlehnsauszahlungen Anfang Januar 2016 hat der Kunde maximal bis Mitte Dezember Zeit.

Wer bereits einen Immobilienkredit hat, kann hier mit Sondertilgungen geschickt agieren. „Viele Eigenheimbesitzer wissen gar nicht, dass sie mit einer Sondertilgung viel Geld sparen können und lassen diese Chancen ungenutzt“, sagt Interhyp-Chef Michiel Goris. Oft sind Sondertilgungen auf fünf oder zehn Prozent der Darlehenssumme pro Jahr begrenzt. Wer also noch Geld auf dem Sparbuch hat, sollte lieber Tilgen.
Baufinanz-Experte Goris rechnet vor: Bei 10.000 Euro mit 0,5 Prozent Zinsen pro Jahr macht dies 50 Euro. Ein seit fünf Jahren bestehender Kredit verlangt 3,5 Prozent Zinsen pro Jahr. Wer jetzt 10.000 Euro tilgt, zahlt 350 Euro weniger an Zinskosten im Jahr.

Zudem setze die Sondertilgung einen Tilgungsturbo in Gang. Sinkt die Darlehenssumme, ist der Zinsanteil an der Rate geringer und der Tilgungsanteil steigt schneller als ohne Sondertilgung. Damit sei die Restschuld am Ende der Zinsbindung geringer und das Darlehen schneller zurückbezahlt. „Mit einer Sondertilgung von fünf Prozent der Darlehenssumme, zum Beispiel nach fünf oder sechs Jahren, ist ein Darlehensnehmer schnell zwei Jahre eher schuldenfrei“, so Goris.

Steuern

Sparer sollten einen Blick auf ihre Freistellungsaufträge bei den verschiedenen Instituten haben. Also, wieviel Zinsen fallen jährlich bei Lebensversicherungen und Sparkonten an. Und welche Gewinne wurden aus Aktienverkäufen und Dividenden mitgenommen.

Einerseits sollte überprüft werden, ob die einmal vor Jahren angegebene Summe noch aktuell ist, ober ob ein Guthabenbetrag – beispielsweise bei einem Bausparvertrag, die Summe bereits übersteigt und somit Steuern auf Kapitalerträge fällig werden. Dann gilt es, den Rahmen anzupassen, um unnötige Abgeltungssteuer zu vermeiden.

Folgende Grenzen sind zu beachten. Anlage-Erträge von insgesamt 801 pro Steuerzahler bleiben steuerfrei. Bei Ehepaaren sind es 1.602 Euro, egal ob sie getrennte oder gemeinsame Freistellungsaufträge erteilt haben. Für minderjährige Kinder können Eltern gesonderte Freistellungsaufträge bis 801 Euro stellen. Wird die Grenze überschritten, führt die Bank automatisch Steuern ab.

In der Regel lassen sich Änderungen oder Anträge bis Mitte Dezember erledigen. Dafür benötigt die Bank eine Steueridentifikationsnummer. Achtung: Wer dies seiner Bank nicht mitteilt, gerät ab 2016 ins Hintertreffen. Dies gilt vor allem für die Altaufträge, die vor 2011 gestellt worden sind. Hier läuft die Übergangsfrist Ende 2015 ab. Danach ist die Bank verpflichtet, bei Zinszahlungen die 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer automatisch einzubehalten beziehungsweise ans Finanzamt weiterzuleiten.

Mit Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte können Arbeitnehmer ihr monatliches Nettogehalt erhöhen. Freibeträge können für Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen beantragt werden.

Anträge für Lohnsteuerermäßigungen für das laufende Jahr können bis zum 30. November gestellt werden, denn der Freibetrag ist ein Jahresbetrag und wird auf die Monate verteilt, die dem Antrag folgen. Somit kann man den Jahresbetrag auch in voller Höhe mit dem Dezember-Gehalt bekommen. Ab 30. November gilt der Freibetrag bereits für das neue Jahr und verteilt sich dann auf die einzelnen Monate. Seit Oktober 2015 können Arbeitnehmer erstmalig einen Freibetrag über zwei Jahre beim Finanzamt beantragen, also für die Gehaltsrechnung 2016 und 2017.

Steuerklassen

Wer heiratet, wird steuerlich automatisch zu einer Person und ebenso veranlagt. Das nennt sich dann Ehegattensplitting. Das Finanzamt rechnet die Jahreseinkommen beider zusammen, halbiert den Betrag und berechnet für diese Hälfte die Einkommenssteuer. Diese wird jetzt verdoppelt und am Ende steht die Steuer, die das Ehepaar zahlen muss. Doch wer sich für den Splittingeffekt entscheidet, sollte gut informiert sein. Der größte Effekt wird immer noch dann erzielt, wenn nur einer der Partner ein Gehalt bezieht.

Das Ehegattensplitting gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften. Da es diese Regel erst seit 2013 gibt, können Lebenspartnerschaften ihre einzeln veranlagten Steuererklärungen rückwirkend bis 2001 mit ihrem Lebenspartner zusammen veranlagen lassen.

Für Lebenspartnerschaften gilt seit dem 1. November 2015: Die Finanzverwaltung wird Lebenspartner in ELSTAM nicht mehr mit der Steuerklasse I / I für Ledige, sondern mit der Steuerklasse IV / IV für Ehegatten und Lebenspartner führen. Über ELSTAM rufen die Arbeitgeber die Steuerklassen ihrer Beschäftigten ab. Wer nicht möchte, dass der Arbeitgeber von einer Ehe oder Lebenspartnerschaft erfährt, kann vorsorgen, indem er sich mit einer ungünstigeren Steuerklasse eintragen lässt, so das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Dies sei auch vor der Eheschließung bereits möglich. Ansonsten rufen die Finanzämter die Daten von den Meldeämtern ab. Die Umstellung könne sich bis Ende März 2016 hinziehen, so das BZSt.

Handwerkerrechnungen

Ausgaben für Handwerker, Reinigungskräfte und Schornsteinfeger sind jährlich zu 20 Prozent von maximal 6000 Euro direkt von der Steuerschuld abziehbar. Die Rechnung ist für das Finanzamt der Beleg und muss der Einkommenssteuererklärung beigefügt werden. Wichtig: Die Rechnungen dürfen nicht bar erfolgen, sondern als Überweisung. Damit soll Schwarzarbeit vorgebeugt werden.

Girokonten Vergleich

Welches Girokonto ist das Beste?
Vergleichen, abschließen & sparen!
Jetzt mit 250€ Start-Bonus

Jetzt vergleichen

Baufinanzierung

Baufinanzierung Vergleich
Finden Sie die besten
Bauzinsen!

jetzt vergleichen

Kreditkarten Vergleich

Welche Kreditkarte ist die Beste? Hier schnell & einfach vergleichen!

Jetzt vergleichen