Fazit: Einlagensicherung durch Sicherungssysteme garantiert
Angelegtes Geld ist im Falle von Schwierigkeiten seitens der Bankinstitute in Deutschland besonders weitreichend geschützt und dieser Schutz, sowie dessen Gewährleistung, ist per Gesetz klar geregelt. So schreibt das Kreditwesengesetz vor, dass ausreichend über die Sicherungsmöglichkeiten der Einlagen informiert wird und das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) verpflichtet die deutschen Kreditinstitute, sich einer Entschädigungseinrichtung anzuschließen.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen bieten die großen Gruppen der Banken und Sparkassen (private Banken, Sparkassen und Landesbanken, öffentliche Banken, Genossenschaftsbanken und Bausparkassen) eigene private und freiwillige Regelungen zur Sicherung von Einlagen. Damit zeigt sich, dass bei deutschen Kreditinstituten das Vertrauen der Kunden und die Sicherheit derer Guthaben, welche bei der Entscheidung gespartes Geld anzulegen eine große Rolle spielen, eine wichtige Position einnimmt.
Bei dem Vorhaben bestimmte Geldanlagen außerhalb Deutschlands oder bei ausländischen Geldinstituten mit deutschen Zweigstellen zu tätigen, sollten Sie sich genauestens und sachkundig über die Einlagensicherung informieren. Denn z.B. in der Europäischen Union gilt nur eine Richtlinie, deren weitere Handhabung und Auslegung Sache des jeweiligen Landes ist.
(Stand Januar 2005)
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