Einlagesicherung- So schützt die Bank Ihr Geld
Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, was mit Ihrem Geld geschieht, wenn Ihre Bank Konkurs geht oder in Zahlungsunfähigkeit gerät? Bei der Entscheidung, sein Geld bei einer Bank oder Sparkasse anzulegen, sollte die Sicherheit der Einlagen (Anlagen) eine große Rolle spielen. Besonders relevant ist dabei die Frage, inwiefern Sie Ihr angelegtes Geld im Falle von Schwierigkeiten seitens des Bankinstitutes auch tatsächlich zurückbekommen.
In den letzten Jahrzehnten haben über 100 Banken und Spareinrichtungen in Deutschland Insolvenz angemeldet bzw. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BAFin) musste einen Aufschub zur Erfüllung von Verbindlichkeiten bekannt geben, zuletzt im Jahr 2003. Der folgende Ratgeber zeigt Ihnen die Möglichkeiten und Rechte, die Sie besitzen, wenn es bei Ihrer Bank oder Sparkasse zu einem so genannten Einlagensicherungsfall (Zahlungsunfähigkeit/Insolvenz) kommen sollte. Wir stellen außerdem Adressen zur schnellen Kontaktaufnahme zur Verfügung.
Was heißt Einlagensicherung?
Mit Einlagensicherung ist der Anlegerschutz bei Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz von Banken gemeint. Für bestimmte Geldanlagen besteht bei Geldinstituten eine so genannte Rückzahlungsgarantie. Dabei handelt es sich um Einlagen (Geldanlagen/Guthaben) von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen. Durch die Einlagensicherung geschützt sind insbesondere Sichteinlagen (Girokonten), Sparguthaben (Sparbücher/Sparbriefe, sofern sie auf Namen ausgestellt sind) und Termingelder, sowie auf Namen lautende Schuldverschreibungen, Schuldscheine und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften.
Davon ausgenommen sind Einlagen von Banken, des Bundes und der Länder (sowie deren Sondervermögen), auch Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z.B. Inhaberschuldverschreibungen. Pfandbriefe und Kommunalobligationen bieten aufgrund ihrer rechtlichen Konstruktion dem Anleger eine umfassende Sicherheit und werden daher nicht zusätzlich geschützt.
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