Verhaltensregeln bei der Analyse von Finanzinstrumenten
Sämtliche Finanzanalysten sind laut Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet, ihre Tätigkeit bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anzuzeigen. Wer dieser Anzeigepflicht nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Eine Ausnahme gilt für Medienvertreter. Diese dürfen Anlageinformationen nur aussprechen, wenn sie einer vergleichbaren Selbstregulierung mit wirksamen Kontrollmechanismen wie dem Presse-, Rundfunk- oder Medienrat unterliegen.
BaFin ermittelt gegen schwarze Schafe
2008 hat die BaFin 123 institutsunabhängige Personen überwacht, die sich für die Finanzanalyse registriert hatten. Im selben Jahr hat die BaFin wegen zwei Verstößen gegen die Verhaltensregeln ermittelt, wovon einer mit einem Bußgeld von 6.000 Euro geahndet wurde. Die Redakteure von Börsenbriefen sind verpflichtet, bei der Erstellung von Finanzempfehlungen mit Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit vorzugehen. Zudem müssen etwaige Interessenkonflikte von demjenigen, der die Empfehlung ausspricht, offengelegt werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Redakteur für die Analyse von Dritten bezahlt worden ist oder er die empfohlenen Finanzinstrumente selbst hält. Fehlen diese Hinweise beziehungsweise das Impressum, kann man laut BaFin nicht ohne weiteres eine objektive Empfehlung erwarten.
Vorschriften aus dem Wertpapierhandelsgesetzes einhalten
Daher prüft die Behörde regelmäßig, ob die Vorschriften aus dem Wertpapierhandelsgesetz eingehalten werden. "Diese Überprüfungen ergeben sich sowohl aus Hinweisen oder Beschwerden von Anlegern, aber auch durch Eigenrecherche der BaFin. Bei der Überprüfung werden auch die letzten Empfehlungen der Analysten berücksichtigt", sagt Anja Engelland von der BaFin. Stellt die Behörde Mängel fest, müssen diese beseitigt werden. In Einzelfällen stellten Börsenbriefe im Zuge von Ermittlungen durch die BaFin ihren Betrieb auch ein.
Neben mangelnder Transparenz oder fehlendem Impressum sollten den Leser auch marktschreierische Angebote und extrem hohe Gewinnversprechen stutzig machen. Ob man sich für einen kostenpflichtigen oder kostenfreien Anlagetipp entscheidet, bleibt jedem selbst überlassen. Allerdings sollte man bedenken, dass für qualifizierte Analysen fundierte und aufwendige Analysen notwendig sind, und diese kosten eben Geld. Grundsätzlich misstrauen sollte man jedoch Anlagetipps von unbekannten Absendern oder Anrufern.
Deutscher Börsenbrief Award als Entscheidungshilfe für Abonnement
Wer sich angesichts der Vielfalt der deutschsprachigen Börsenbriefe nur schwer für ein Abonnement entscheiden kann, kann sich gegebenenfalls am Deutschen Börsenbrief Award orientieren. Der Award wird seit 2007 jährlich vom Informationsdienst "Aktien-Monitor" vergeben, der wiederum monatlich Informationen aus Börsenbriefen bewertet. Zu den Kriterien des Börsenbrief Awards zählen neben dem nachhaltigen Erfolg der Anlageempfehlungen und die Erfahrung der Redaktion auch die Entwicklung der Leserzahlen sowie Unabhängigkeit, Informationsgehalt und Übersichtlichkeit. 2009 wurden sowohl "PLATOW Börse" als auch der "Aktionärsbrief" als bester allgemeiner Börsenbrief bewertet. Ausgezeichnet wurde außerdem "Nasd@q Inside" in der Kategorie Spezialbriefe. Als bestes Anleger-Magazin kürte die Jury "€uro am Sonntag".
Mit einem Testabo verschiedene Börsenbriefe vergleichen
Eine kostenlose Alternative zu den Börsenbriefen findet man bei seiner Hausbank. Viele Banken verschicken einen kostenlosen Newsletter an ihre Kunden. Teilweise kann man die Börsenkurse bei einigen Banken sogar realtime im Internet einsehen. Wer jedoch auf die Strategie eines Börsenbriefes setzen will, sollte nicht gleich ein Abo abschließen. Mit einem Testabo kann man mehrere Börsenbriefe miteinander vergleichen und sich dann für den persönlichen Favoriten entscheiden.
Foto: Zentrale der BaFin in Frankfurt am Main, © BaFin
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