Nordrhein-Westfalen: Hunde mit einer Körpergröße unter 40 Zentimeter und einem Gewicht unter 20 Kilogramm sind von der Versicherungspflicht ausgenommen. Bei größeren Hunde und Kampfhunden ist die Hundehaftpflichtversicherung vorgeschrieben.
Nordrhein-Westfalen: Hunde mit einer Körpergröße unter 40 Zentimeter und einem Gewicht unter 20 Kilogramm sind von der Versicherungspflicht ausgenommen. Bei größeren Hunde und Kampfhunden ist die Hundehaftpflichtversicherung vorgeschrieben.