Der Bundesgerichtshof erklärt die Bearbeitungsgebühr für Kredite unwirksam. Kunden können auf Rückerstattung hoffen (Aktenzeichen: XI 170/13 und XI 405/12).
Kreditinstitute dürfen bei Kreditverträgen mit Verbrauchern kein Bearbeitungsentgelt berechnen. Zu diesem Urteil gelangte der Bundesgerichtshof (BGH). Geklagt hatte der Verbraucherschutzverein "Schutzgemeinschaft für Bankkunden", da die Banken ein Bearbeitungsentgelt in den Verträgen auswiesen. Laut Stiftung Warentest geht es um Bearbeitungsgebühren, die bereits bei der Auszahlung des Kredites fällig waren.
Das Gericht erklärte diese Klauseln nun für ungültig. Die Richter gingen davon aus, dass die Banken mit diesen Klauseln ein zusätzliches Entgelt als Arbeitsaufwandsentschädigung berechnen. Jedoch müssten laut BGH die Banken ihre anfallenden Kosten durch den laufzeitabhängigen Zins decken.
Gebühr ist wider dem Gesetz
Laut Gericht sei der Zins das Bearbeitungsentgelt, das Kreditnehmer zahlen müssen. Das Verlangen nach einem weiteren Entgelt verstoße gegen die gesetzliche Regelung. Zudem "werden damit lediglich Kosten für Tätigkeiten (wie etwa die Zurverfügungstellung der Darlehenssumme, die Bearbeitung des Darlehensantrages, die Prüfung der Kundenbonität, die Erfassung der Kundenwünsche und Kundendaten, die Führung der Vertragsgespräche oder die Abgabe des Darlehensangebotes) auf die Kunden der Beklagten abgewälzt, die die Beklagten im eigenen Interesse erbringen oder auf Grund bestehender eigener Rechtspflichten zu erbringen haben", sagt der BGH.
Nach Angaben der Stiftung Warentest könnte die Banken nun eine Klagewelle erreichen. "Laut Bundesbank-Statistik für die Jahre 2005 bis 2013 gewährten die Sparkassen und Banken in Deutsch-land 64,4 Millionen Raten¬kredite über insgesamt 1 261,4 Milliarden Euro. In diesem Zeitraum waren Kreditbearbeitungsgebühren in Höhe von 1 bis 3,5 Prozent der Kreditsumme weithin üblich. Wenn nur bei der Hälfte der Verträge durchschnittlich zwei Prozent Gebühr zu zahlen war, schulden die Banken und Sparkassen ihren Kunden fast 13 Milliarden Euro."
Musterbrief zur Rückerstattung
Wer Bearbeitungsgebühren für ab Januar 2011 ausgezahlte Kredite zahlen musste, kann laut Stiftung Warentest diese zurückfordern. Die Stiftung stellt dafür einen Musterbrief auf ihrer Seite zur Verfügung. Verweigert die Bank die Zahlung oder zahlt die Bank nicht fristgerecht, sollten Betroffene einen Anwalt aufsuchen. Ob die Rückerstattung auch für ältere Darlehen gilt, ist laut der Stiftung Warentest umstritten. Grund sei die Verjährung von Forderungen.