"Ach mich trifft das doch nicht! – und wenn erst viel später!" – Viele Menschen reagieren so, wenn es um Krankheit und Tod geht. Besonders das Thema Vollmacht wird gemieden. Denn diese kann über Leben und Tod entscheiden. Der Ratgeber der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen "Patientenverfügung. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung" widmet sich genau diesem Thema.
Die Patientenverfügung ist gesetzlich geregelt. Verbraucher können über sie im Voraus schriftlich regeln, was zu tun ist, wenn sie durch Krankheiten nicht mehr in der Lage sind, den eigenen Willen zu erklären. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Person künstlich ernährt und beatmet werden muss und keine Chance auf Genesung besteht. Sie können die Verfügung jederzeit mündlich oder durch Gesten widerrufen.
Im Zweifel entscheidet das Gericht
Patientenverfügungen gelten auch für Maßnahmen, deren Abbruch nicht unmittelbar zum Tod führen. Wenn keine Patientenverfügung vorliegt, müssen sich die Familie, die Freunde und der Arzt einigen, ob die lebenserhaltenden Geräte abgeschaltet werden oder die Heilbehandlung gestoppt wird. Kann keine Einigung gefunden werden, entscheidet ein Betreuungsgericht über den weiteren Vorgang.
Verbraucher können mithilfe der Patientenverfügung bereits im Voraus genau solche Fälle regeln. Mithilfe der Patientenverfügung kann die Person medizinische Maßnahmen genau bestimmen und lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen. Wie genau dies funktioniert, beschreibt der Ratgeber "Patientenverfügung. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung."
Das Wichtigste zunächst in Kurzform
Der Ratgeber ist in sieben Hauptkapitel geteilt. Das erste Kapitel zeigt dem Leser zunächst die Möglichkeiten der Vorsorge auf. Als Erstes wird dem Leser erklärt, was genau eine Patientenverfügung ist und wann diese gilt. Danach widmet sich das Buch der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung.
Die Vorsorgevollmacht gilt für Vertrauenspersonen der betroffenen Person. Diese können mit der Vollmacht zum Beispiel Verträge unterzeichnen oder über medizinische Behandlungen entscheiden. Weiterhin kann der Bevollmächtigte auch Bankgeschäfte für den Patienten übernehmen.
Die Betreuungsverfügung dagegen gilt, wenn ein Gericht eine gesetzliche Betreuung anordnet. Der Verbraucher bestimmt, wer die Betreuung übernehmen soll. Er kann auch über den künftigen Wohnsitz und eingeschränkt über den künftigen Umgang mit dem Vermögen entscheiden. Auch Inhalte der Patientenverfügung können bestimmt werden. Bei ihrer Abfassung ist keine Geschäftsfähigkeit nötig.
Die Verfügungen und Vollmachten spielen zusammen und ergänzen sich. Nach Angaben des Ratgebers ist dies wichtig, damit alle Entscheidungen und Wünsche in dem Sinne des Patienten getroffen werden. Damit kann der Betroffene alle Angelegenheiten nach seinen Vorstellungen regeln, bevor der Ernstfall eintritt.
Ausführlich und verständlich
Der Ratgeber ist verständlich geschrieben und führt langsam und informativ an das Thema heran. Die Patientenverfügung, die Betreuungsverfügung und die Vorsorgevollmacht werden in den einzelnen Kapiteln ausführlich erklärt. Das Buch erklärt, welche formalen Anforderungen bei der Aufsetzung wichtig sind und welche Formulierungen genutzt werden sollten. Zu jedem dieser Themen stellt das Buch Musterbeispiele vor.
Der Leser bekommt mit dem Buch einen detaillierten Überblick über die Vollmachten und Verfügungen und deren gesetzlichen Bestimmungen. Auch der Widerruf der einzelnen Verfügungen und Vollmachten wird vorgestellt und mit dem geltenden Gesetz verständlich erklärt.
Dem Ratgeber liegen zudem Hinweiskarten bei. Verbraucher können auf ihnen eintragen, dass eine Patientenverfügung gestellt worden ist. Nach Angaben des Ratgebers sollte diese Karte im Portemonnaie aufbewahrt werden. Damit weiß im Notfall der Arzt über die Verfügung Bescheid und entsprechend handeln.
Im Notfall kann der Arzt oft nicht direkt nach der Patientenverfügung suchen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Betroffene nach einem Verkehrsunfall in der Notfallambulanz behandelt wird. Die Behandlung muss schnell erfolgen. Über den Weitergang der Behandlung wird dann im Nachhinein mithilfe der Patientenverfügung und mit den Angehörigen beraten. Allerdings betont der Ratgeber, dass aktive Sterbehilfe in Deutschland weiterhin verboten ist und eine Patientenverfügung auch dies nicht verlangen kann.
Auf dem neuesten Stand
Der Ratgeber ist auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und Rechtssprechung. Er bietet einen verständlichen und informativen Überblick zu dem komplexen Thema der Patientenverfügung. Der Leser erhält durch Musterbeispiele und Formulierungshilfen eine fachgerechte Anleitung zur Erstellung der Verfügungen und Vollmachten. Weiterhin erklärt der Ratgeber Ausnahmesituationen und Eventualitäten und die Regelung dieser.
Der Herausgeber des Ratgebers ist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Der Ratgeber kostet 7,90 Euro plus 2,50 Euro Versandkosten. Es ist auch als E-Book in PDF und ePub für 6,49 Euro erhältlich. Beide Varianten können über die Homepage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, telefonisch unter 0211/3809-555 oder per Email an ratgeber@vz-nrw.de bestellt werden.