Unwetterschäden: Die richtige Versicherung im Schadensfall 

Heftige Gewitter und Starkregengüsse, orkanartige Stürme, bisweilen sogar kleine Tornados, sind auch in Deutschland nicht mehr selten und suchen uns häufiger auch in den Sommer-Monaten heim. So mancher verliert innerhalb von Sekunden Haus oder Wohnung. Betroffene haben zwar meist eine Hausrat- oder Gebäudeversicherung abgeschlossen, die Versicherungen kommen im Schadensfall aber nicht immer auf.

Damit Sie im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen bleiben, sollten Sie sich rechtzeitig gründlich darüber informieren, welcher Versicherungsschutz in Ihrer Police enthalten ist und gegebenenfalls nachbessern. Informationen darüber, welche Versicherungen Sie haben sollten, um gegen Unwetterschäden gut gewappnet zu sein, was Sie im Schadensfall zu tun haben und worauf Sie beim Abschluss von Hausrat- und Gebäudeversicherungen noch achten müssen, um nicht unnötig Geld zu verlieren, erfahren Sie in diesem Ratgeber. 

Wofür kommen Gebäude- und Hausratversicherungen auf?

Eine Hausratversicherung kommt auf, wenn Sachen in Ihrer Wohnung wie Möbel, Teppiche oder Unterhaltungselektronik, die dem Ge- oder Verbrauch dienen, durch

 

  • Feuer

 

 

  • Explosion

 

 

  • Diebstahl und Raub

 

 

  • Leitungswasser sowie

 

 

  • Sturm und Hagel

    beschädigt oder vollständig zerstört werden. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind allerdings Einbauten wie Badezimmereinrichtungen. Wenn Sie zur Miete wohnen, kommt dafür in der Regel die Versicherung Ihres Hauseigentümers auf.

    Wer ein Haus hat, sollte eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben. Damit versichern Sie Ihre Immobilie gegen Schäden durch

 

 

  • Feuer

 

 

  • Leitungswasser sowie

 

 

  • Sturm und Hagel.

    Sollen auch zum Gebäude gehörende Einbauten wie Satelliten- oder elektrische Anlagen, Markisen und dergleichen mitversichert sein, müssen Sie eine "verbundene" Wohngebäudeversicherung abschließen. Von Interesse beim Schutz vor finanziellen Schäden durch Naturgewalten wie Sturm oder Hochwasser ist auch die Übernahme der Aufräum- und Abbruchkosten. Diese Kosten sind zwar grundsätzlich in einer Wohngebäudeversicherung enthalten, jedoch nur bis zu 5 Prozent der Gesamtversicherungssumme.

    Ausdrücklich ausgeschlossen vom Versicherungsschutz - sowohl bei der Hausrat- als auch bei der Gebäudeversicherung - sind alle Schäden, die durch Niederschläge, stehendes oder fließendes Gewässer sowie durch dadurch verursachten Rückstau entstehen. Wenn Sie gegen finanzielle Einbußen solcher Art versichert sein wollen, müssen Sie zusätzlich eine so genannte Elementarversicherung abschließen.

    Die Elementarversicherung schließt Schäden ein, die als Folge von Naturereignissen entstanden sind. Im Einzelnen sind das Schäden durch

 

 

  • Überschwemmung (nicht Sturmflut oder Rückstau)

 

 

  • Erdbeben

 

 

  • Erdsenkung

 

 

  • Erdrutsch

 

 

  • Schneedruck oder

 

 

  • Lawinen.

    Für Versicherungsnehmer, die die alte DDR-Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben und jetzt bei der Allianz versichert sind, gilt hier eine Ausnahme. Sie brauchen keine zusätzliche Elementarversicherung abzuschließen, denn sie genießen bis heute vollen Versicherungsschutz, auch bei so genannten Elementarschäden. Gleiches gilt für die alte erweiterte Hausratversicherung, wenn sie noch in der DDR abgeschlossen wurde.

 

 

 

Girokonten Vergleich

Welches Girokonto ist das Beste?
Vergleichen, abschließen & sparen!
Jetzt mit 250€ Start-Bonus

Jetzt vergleichen

Baufinanzierung

Baufinanzierung Vergleich
Finden Sie die besten
Bauzinsen!

jetzt vergleichen

Kreditkarten Vergleich

Welche Kreditkarte ist die Beste? Hier schnell & einfach vergleichen!

Jetzt vergleichen